Umschulung von dt. Rentenversicherung....nichtbestandene Prüfung, Verlängerung?

4 Antworten

Hallo, ich mache zur Zeit eine Umschulung zur Kauffrau im Gesundheitswesen. Meine Frage : was passiert, wenn ich die Prüfungen nicht schaffen sollte? Kann man dann bei der dt. RV eine Verlängerung beantragen, oder geht dass dann automatisch , oder ist es überhaupt nicht möglich ? Ich habe gehört, dass man dann die Umschulung um 6 Monate verlängern kann,

Ich habe 2000-2002 eine Umschulung zum Bürokaufmann gemacht. Da ich zwischendurch länger krank war fehlte mir ein wichtiger Teil. Eine vorzeitige Verlängerung wollte man mir nicht geben.

So habe ich absichtlich einen Prüfungsteil mit einer 6 verhauen.

Der Rehaberater der Umschulung sagte mir, es gibt nur drei Monate Verlängerung, entweder ich steige 6 Monate vor der neuen Prüfung ein oder 3 Monate vorher.

Das BFW Oberhausen einigte sich mit mir auf die letzten drei Monate ( Ich war internatsmäßig dort).

Jetzt der Witz:

Ich bekam aber Übergangsgeld für die 6 Monate; nur das ich die ersten drei Monate nicht zur Umschulungstätte durfte.

aber jeder sagt es anders.

Das musst Du mit Deinem Kostenträger klären.

Ist es richtig, dass man sich 3 Monate vor Umschulungsende beim Arbeitsamt melden muss ?

Das ist richtig.

MfG

Johnnymcmuff

pummie 
Fragesteller
 26.07.2014, 22:14

Hallo, vielen Dank für deine Antwort.Die Dozentin in der Schule sagte mir auch, dass man verlängern kann, falls man durchfallen sollte. Das liegt dann aber an den Rententräger ob es bewilligt wird oder nicht. Ich werde erstmal alles auf mich zukommen lassen. Das man sich schon so früh beim Arbeitsamt melden muss finde ich nicht so toll, dann gehen die einem auch wieder auf den Keks. Alles Gute für Dich und lieben Gruß von Pummie :-)

Als erstes rufst du mal die RV an und fragst dort nach, Die sind dafür der richtige Ansprechpartner., Und dann fragst du beim AA an, ob du dich 3 Monate vorher melden musst.

pummie 
Fragesteller
 23.07.2014, 10:18

Vielen lieben Dank für deine Antwort :-)

Ich hab mal vom Arbeitsamtnen Kurs und dann die IHK-Prüfung zu Bürokauffrau gezahlt gekriegt (8 Monate insgesamt).

Hätt ich die Prüfung vergeigt, wär ich einfach ins Nachschreiben gerutscht. WAs nur ~ 1 Monat gewesen wär.

pummie 
Fragesteller
 23.07.2014, 10:17

vielen lieben Dank für Deine Antwort :-)

Wen du zb die 'Prüfung nicht schafst must du versuchen diese 6 mobnate später machen zu dürfen es gelten dieselben regeln wie für eine abschlußprüfung in einer ausbildung. Du must denjeniegen der dir die umschulung genehmiegt hat 'Überzeugen entweder den rentenversicherungsträger oder das arbeitsamt bzw jobcenter aber es kommt auch drauf an ob die komplette prüfung oder nur ein teil vergeigt wurde dan war es früher möglich nur diesen teil zu wiederholen das mit 3 monate vorher melden ist qwatsch den du kenst dein ergebnis der prüfung noch gar nicht außermdem ist dieser zeitraum wichtieg für die prüfung da man sich dort noch gut drau vorbereiten kan.aber wewn es um eine verlängerung geht frage deinen bildungsträger den die müßten das ja genau wissen.

pummie 
Fragesteller
 23.07.2014, 10:17

Vielen lieben Dank für deine Antwort. Ich werde mal bei der RV anrufen. Meine Dozentin meinte, dass man eine Verlängerung beantragen kann. LG v. pummie.