Umsatzsteuer auf Gerichtskosten

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Auf Amtskosten bzw. Gebühren gibt es keine Umsatzsteuer also auch keine Möglichkeit Vorsteuer zu ziehen.

Wenn du steuerpflichtige Umsätze tätigst und die Gerichtskosten damit in Zusammenhang stehen kannst Dun diese abziehen § 15 UStG, z.b Klagen gegen Kunden oder Lieferanten, analog Gewerbeanmeldung etc wenn diese ausgewiesen ist.

gruß Martin

Richtig. Gerichtskosten, Gebühren für Gewerbeanmeldungen enthalten keine Umsatzsteuer, da es sich nicht um einen Leistungsaustausch handelt.
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Seltsam, dass dir das bei der UStE einfällt und nicht schon bei der entsprechenden UStVA.

RautenMiro  21.11.2010, 12:16

Deswegen macht man ja ne Jahreserklärung!!!! Weil man da den Schweinsgalopp wieder ausbügeln möchte :-)

EnnoBecker  21.11.2010, 12:29
@RautenMiro

Unschön sowas. Wenn die UStE auf Null aufgeht, dann hat man richtig gebucht übers Jahr.

gantenbein22 
Fragesteller
 21.11.2010, 12:51
@RautenMiro

einer, ders begriffen hat... genau so...hier im land der beamten und verwaltungsexperten und sonstiger vergeuder von steuergeld...oder etwa nicht?

Im übrigen ohne das man Fragen muss!!!1

Wenn keine USt offen ausgewiesen wurde, darfst Du Dir keine VoSt abziehen... (einzige Ausnahme § 35 UStDV, Erleichterungen bei Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweisen)

ich gehe mal davon aus, dass es dein 1. jahr als selbständiger ist. dann kannst du alle DEN BETRIEB angehenden kosten einsetzen. auch gerichtskosten, deine scheidungskosten zb. aber nicht

EnnoBecker  21.11.2010, 10:29

Dir ist schon klar, dass der Fragesteller eine UMSATZSTEUERerklärung anfertigen will, ja? Da gibt es keine "Kosten".