Ummeldung ohne Mietvertrag?

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§ 11 Abs. 3 des MRRG (Melderechtsrahmengesetz) regelt hier leider nicht eindeutig:

"Die Meldepflichtigen haben der Meldebehörde auf Verlagen die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben, die zum Nachweis der Angaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen und bei ihr persönlich zu erscheinen."

  • Wir verlagen es nur sofern Zweifel bei den Angaben entstehen. Die Nachbargemeinde verlangt es nicht. Die Nachbarstadt wiederum schon.

Ein Anruf bei der zuständigen Meldebehörde klärt das. Einfach Nachfragen. Die beißen nicht!

Grüße,

Hallo, ich habe mich in den letzten 4 Jahren 2 x umgemeldet, ein mal in einer Kreisstadt und einmal in einem Gemeindeamt. Habe keinen MV gebraucht. Die Ausweise wurden auch sofort geändert. Demnächst kann man das bestimmt auch im Internet machen.

Ohne gültigen Mietvertrag geht es heute leider nicht mehr. Daher musst Du wohl warten. Evtl. macht das Meldeamt aber eine Ausnahme.

helmutgerke  10.10.2012, 09:38

Ohne gültigen Mietvertrag geht es heute leider nicht mehr

Schlicht und ergreifend NEIN, entsprechend den Landes-Meldegesetzen ist die Vorlage eines Mietvertrages nicht erforderlich.

Die einzige Auskunft, die wichtig ist, ist somit also die Aussage des Bürgers selbst zum Einzugstermin.

Nicht mehr und nicht weniger.

nati1976  10.10.2012, 11:08
@helmutgerke

Dann sag das mal den Meldeämtern! Die Aussage reicht leider nicht, sonst hätt ich es nicht geschrieben!

helmutgerke  10.10.2012, 12:06
@nati1976

aus eigener Erfahrung und zig Umzügen, wurde ich bisher lediglich einmal nach Vorlage eines Mietvertrages gefragt. Der Sachbearbeiterin fragte ich zunächst, warum so etwas erforderlich sei und auf der Antwort, dass wäre so geregelt bat ich doch einen Blick ins aktuelle Meldegesetz zu werfen oder ihren Vorgesetzten zu fragen. Es kam nichts mehr, die Anmeldung wurde ordentlich ohne weitere Diskussion bearbeitet.

brockenwaechter  25.01.2013, 00:38
@helmutgerke

Sorry Beleuchte mal das BGB § 7 Abs,: 1, 2, 3, Diesbezüglich steht das BGB Überranig über Meldegesetz. brockenwaechter

lediglich in einigen Brennpunkt-Kommunen wird zur EMA-Anmeldung die Vorlage eines Mietvertrages gefordert.

Im Regelfall reicht dein persönliches Erscheinen unter Vorlage des Personalausweises.

Seit einiger Zeit muss man wg. des vielen Missbrauchs, der da geschehen war, wieder einen MV vorlegen, soweit ich weiss. Genau weiss das aber Dein Einwohnermeldeamt.