Umgangsrecht mit Halbschwester?
Hallo,
ich möchte euch um Rat bitten.
Ich bin derzeit 17. Jahre alt. Ich habe eine Halbschwester (11), welche bei meinem Vater lebt. Wir hatten bis zu Ihrem 10. Lebensjahr wenig Kontakt, da unser Vater dies nicht wollte. Nun habe ich seit 7 Monaten regelmäßig am Wochenende Kontakt mit Ihr, habe auch dort eigentlich fast jedes Wochenende geschlafen, und sie hängt sehr an mir und ich an ihr. Ich hatte nun mit meinen Vater ein Streit und seit dem möchte er den Kontakt zwischen uns wieder unterbinden. Wir sind beide sehr traurig, dass wir uns nicht mehr sehen können.
Was kann ich tun, dass ich Sie schnellstens wieder sehen kann, und stehen mir überhaupt auch Rechte zu? Bzw. auch, was würdet ihr mir raten?
Vielen Dank für eure Nachrichten.
3 Antworten
(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
Ich denke da kommt es auf eure Situation an, was ist der Grund wieso dein Vater das unterbindet?
Die Frage die zu klären wäre ist, warum sollst du keinen bzw wenig Kontakt zu ihr haben von eurem Vater aus?
"sehr an einander hängen" kann man leider in dem Kontext in verschiedene Richtungen denken
wenn es nur um normalen Kontakt geht, könnt ihr beide den Umgang einfordern. Wenn es so mündlich nicht geht wäre der nächste Schritt über das JA zu gehen und wenn auch das nicht vermitteln kann ginge das Ganze vor Gericht
Trefft euch trotzdem. Und rede mit dein Vater nochmal.
Naja, halt normaler Kontakt. Ich meine man ist ja traurig wenn man sich nicht sehen kann.