Urhebererrecht bei Tattoos?

4 Antworten

Zulässig sind laut UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch.

Wenn man die Kopie selbst anfertigt. Also sich selbst sticht. Lässt man es gegen Geld machen, gilt Satz 2 Absatz 1 ebenda:

Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

Nun ist Haut kein Papier und auch kein "ähnlichen Träger". Obwohl Pergament ja aus Tierhäuten gemacht ist. Na gut.

Aber ein Tatoo wird jedendfalls nicht "mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung" hergestellt.

Also dürfte der Tätowierer nur unentgeltlich handeln!

Probleme wird er aber wohl nur bekommen, wenn er vor der Türe oder gar im Internet wirbt:

"Geile Tattoos der tollen urheberrechtlich geschützten Serie How I Met Your Mother auf deine Haut! Nur XX Euro 99!"

Gruß aus Berlin, Gerd

Hallo! Nein, zumal es sich ja nicht um eine Kopie, sondern eine künstlerische Interpretation handelt

 Ich wünsche Dir einen schönen Abend   

Prinzipiell schon, aber sowas wird geduldet weil es niemanden stört.

Künstlerische Freiheit ;-)

(Ist ein Grundgesetz... Art. 5)

Meaglon 
Fragesteller
 17.11.2020, 23:45

Ich meine jetzt wenn sich jemand beispielsweise das Dunkle Mahl stechen lassen würde hätte dies doch nichts mit künstlicher Freiheit zutun