Überlassungsvertrag=Schenkung?

6 Antworten

Da kann man nicht von Unterschied sprechen. Also: wenn Du etwas schenkst, übergibst Du es dem neuen Besitzer. Eine Immobilie kann man nur mittels Vertrag "übergeben", damit dann im Grundbuch (hoffe das heißt in Deutschland auch so) der neue Besitzer eingetragen werden kann. Da man die Immobilie verschenkt, macht man dann keinen Kaufvertrag, sondern eben einen (notariell beglaubigten) Überlassungsvertrag.

  1. Soll Eigentum verschenkt werden, so wird kein Kaufvertrag sondern ein Vertrag zur Überlassung angefertigt, welcher notariell beglaubigt wird.

  2. Die Schenkung ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert und beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.

Qulle: wikipedia

Eine Überlassung kann jederzeit wieder zurückgenommen und anderweitig verfügt werden. Eine Schenkung ist eine Vorwegnahme des Erbes und verursacht auch Schenkungssteuer. Sie kann nur zurückgenommen werden wegen groben Undanks usw.

Kommt glaube ich auch darauf an von wem du die Immobilie bekommst.

SCHINKEN!!!!!!!!!!!!!!