Überholen auf dem Beschleunigungsstreifen?
Situation: Landstraße, Überholverbot oder alternativ kein Überholverbot aber keine Sicht aufgrund einer Kurve, rechts befindet sich ein langer Beschleunigungs-/Einfädelungsstreifen, von dem offensichtlich gerade niemand auffährt, Vor mir ein wesentlich langsameres Auto. Ist es nun verboten, rechts auf den Beschleunigungs-/Einfädelungsstreifen zu fahren, rechts zu überholen und wieder einzuscheren? Das Rechtsüberholen ist hier erlaubt und da zwischen Straße und Einfädelungsstreifen keine durchgezogene Linie ist verletze ich hiernach keine StVO Regelung m.M.n. Eine Gefährdung ist auch auszuschließen, da weit einsehrbar ist ob jemand auffährt. Von "gesundem Menschenverstand" im Land der Gesetze auszugehen ist für mich keine Begründung!
5 Antworten
Ok, im "Land der Gesetze" heißt das Stück Straße "Einfädelungsstreifen".
Mal angenommen, trotz dieses Namens wäre es erlaubt, vom durchgehenden Fahrstreifen auf diesen zu wechseln -
Die zu überwindende Strecke, die sich mit dem überholten Fahrzeug bewegt und aus zwei Sicherheitsabständen und dessen Länge besteht, beträgt rund 100m. Selbst bei einem Geschwindigkeitsüberschuss von 50% wird für einen Überholvorgang eine Strecke von 300m benötigt. Einen derart langen Einfädelungsstreifen habe ich - abgesehen von Stellen, bei denen er in einen Ausfädelungsstreifen oder eine Kriechspur übergeht, noch nicht gesehen. Wohlgemerkt: Es geht um die Strecke ab Ende der durchgezogenen breiten Linie.
Ist eine interessante Frage, wenngleich ich den Appell an den gesunden Menschenverstand nicht ganz unterdrücken kann… 😝
Möglicherweise könnte aber schon ein Hindernis sein, dass man vielleicht (?) nicht von der durchgehenden Fahrbahn auf den Beschleunigungsstreifen wechseln darf? Ich weiß es nicht, könnte mir aber vorstellen, dass es eine solche Vorschrift gibt, da es ja (theoretisch vorhandene) beschleunigende Fahrzeuge auf dem Beschleunigungsstreifen behindern und gefährden könnte…
T3Fahrer
Auf dem Beschleunigungsstreifen ist es erlaub, schneller zu fahren, als es der Verkehr links tut. Allerdings nur, um den Streifen für das zu Benutzen, wofür er angelegt wurde: Um auf die Straße auffahrenden Autos das Einfädeln zu ermöglichen.
Der Beschleunigungsstreifen ist keine Überholspur. Wenn du ihn dafür nutzt, handelt es sich um Rechtsüberholen.
Rechtsüberholen ist grundsätzlich nicht erlaubt. egal ob da ne durchgezogene linie ist. Nur in schlangen und wenn der andere unter irgendner Geschwindigkeit fährt zb bei Stau.
Aber eben nur beim Einfahren....gaaaaanz sicher
Nein, auf dem Einfädelungsstreifen ist lediglich erlaubt, schneller als auf dem durchgehenden Fahrstreifen zu fahren.
Für das Überholen gilt:
Es ist links zu überholen
Der Beschleunigungsstreifen ist rechts.
Die Überholspur ist links.
Das sagt doch schon der Name. Was gibt es da zu diskutieren?
Auf dem Beschleunigungsstreifen ist das sehr wohl erlaubt.