TV Versorgung in Neubauwohnung?

7 Antworten

In der Baubeschreibung sind für fast alle Zimmer Antennenanschlüsse vorgesehen. z.B. "1 Antennenanschluss"

Das sind wohl dann Kabeldosen - mit entsprechender Verkabelung.

Beim Richtfest wurde mir vom Bauleiter im Beisein des Bauträger gesagt, dass das Haus mit Kabelfernsehen versorgt wird.

Logisch; man müsste es explizit anderweitig vertraglich vereinbaren, wollte man das nicht.

Auf erneute Rückfrage vor kurzem wurde mir mitgeteilt, dass ein Irrtum der Kabelfernsehgesellschaft vorlag, und es seitens der Kabelfernsehgesellschaft technisch nicht möglich sei, das Haus mit Kabelfernseh zu versorgen, außer die Straße würde aufgerissen werden, um neue Kabel zu verlegen.

Unmöglichkeit der Erfüllung. § 275 BGB.

Die Kosten müsste der Bauträger tragen.

Das wird er ganz sicher nicht.

Eine Sat-Anlage möchte der Bauträger nun auch nicht einbauen. (Alle Häuser in der Nachbarschaft haben einen Satellitenschüssel)

Das würde euch auch nicht sonderlich viel nützen, da hier die Verkabelung - selbst wenn man Unicable nehmen würde - vermutlich nicht geeignet wäre. Die Doesn müssten sowieso alle getauscht werden. Und eine Kabelkopfanlage, die das Signal von SAT auf Kabel konvertiert, mit deren Hilfe man die vorhandene Verkabelung weiter nutzen könnte, kostet mal schnell € 15000.-- aufwärts.

Der Bauleiter meinte, dass eine TV Versorgung über die Telekom erfolgen wird. Vermutlich meint es damit, dass es jedem freigestellt ist, einen Vertrag mit der Telekom abzuschließen und Telekom EntertainTV zu nutzen.

Vermutlich, ja.

Jemand der einen anderen Provider nutzen möchte, hat Pech (keine freie Providerwahl)

Naja, er kann natürlich einen anderen Provider beauftragen, und Streaming nutzen. Oder Sky.

Die Antennenanschlussdosen (teilweise auch die zusätzlich Bestellten) sind ohne Funktion

Ja.

Eigentümer, welche ihre Wohnung vermieten möchten, haben hier wohl ein Problem mit der Wertigkeit ihrer Wohnung.

Ja.

Gibt es hier irgendeinen juristischen Hebel, wie ich den Bauträger dazu bringen kann, zumindest eine Sat-Anlage in das Haus einzubauen?

Nein. Das Problem ist Sache der Eigentümergemeinschaft, und nur die kann es lösen. Der Bauträger kann m.E. nicht für die Unmöglichkeit der Erfüllung haftbar gemacht werden, und mit der Kabelgesellschaft besteht vermutlich noch gar kein Vertrag, ergo haftet die auch nicht. Die Klausel im Vertrag mit dem Bauträger kann darauf keine Anwendung finden, zumal der Empfang mit DVB-T2 vermutlich möglich ist. Die Definition der Ersterschließung orientiert sich an den Bestimmungen des BauGB, und da kommt Fernseh- oder Internetempfang genau nicht vor.

-> Die WEG muss in ihrer ersten (?) Versammlung einen Beschluss zur Beauftragung des Kabeldienstanbieters fassen mit entsprechender Kostenumlage. Anders wird das nie etwas.

alexbababu 
Fragesteller
 31.01.2018, 12:53

seufz. Da würd ich nun am liebsten den Bauträger mit meinem Handtuch auspeitschen :(

.... und was sagt der Verwalter dazu, die Anlagen müssen ja auch in seiner Zuständigkeit eingerichtet werden.

alexbababu 
Fragesteller
 01.02.2018, 13:18

Das Gebäude befindet sich noch im Bau. Es gibt noch keinen Verwalter.

schleudermaxe  01.02.2018, 13:19
@alexbababu

.... es wurde aber gekauft, und somit muss es eine Abgeschlossenheitserklärung und auch eine Vereinbarung die ET (Teilungserklärung) geben. Darin steht auch der erste Verwalter.

Telekom hat sowieso überall das Monopol.....erkundige Dich nochmal

Handcreme21  31.01.2018, 08:08

das monopol auf kabel-TV? erzähl mehr.....

robineri  31.01.2018, 08:11
@Handcreme21

Wenn eine Störung vorliegt, egal bei welchem Anbieter, hat auf die letzten Meter Telekom das Sagen. Habe viele Erfahrungen machen müssen mir Arcor/Vodafon

alexbababu 
Fragesteller
 31.01.2018, 08:10

An dieser Adresse bestünde die Wahl zwischen Telekom, Vodafone, O2, 1&1 und weiteren Providern.

Wichtig und bindend ist dass was vertraglich vereinbart wurde, dies sollte dann auch schriftlich fixiert worden sein.

Etwaige mündliche Zusagen die nach Vertragsschluss gemacht wurden, das dies und das geplant ist ist nicht Bestand des Vertrages und kann daher auch nicht eingeklagt werden.

Soweit ich das sehe ist schon aufgrund der Baubeschreibung der vermutlich Teil des Vertrages sein wird der Empfang über eine Antennendose Vertragsbestandteil.

Dazu gibt es die drei möglichen Empfangswege (die vermutlich nicht Bestandteil des Vertrages sind) DVB-T2; DVB-C oder DVB-S.

Da DVB-S in der Grundverkabellung keine BUS-Verteilung zulässt (Außer man benutzt teure Umsetzer) kann vermutlich die vorhandene Verkabelung auch nicht einfach für DVB-S genutzt werden und es bleiben nur DVB-C und DVB-T2.

Hier würde ich dann zumindest auf eine DVB-T2 Anlage bestehen da zumindest über diese kostenfrei ohne monatliche Grundkosten die öffentlich rechtlichen Sender empfangen werden können.

Der Empfang über IP mit der Telefonleitung ist leider eher suboptimal und würde für mich keine Alternative darstellen (ich würde dort keine Wohnung kaufen oder anmieten). Zumal die Qualität von IP TV auch stark von der Zuverlässigkeit des Internetanschlusses und dessen Geschwindigkeit abhängt wenn in Haushalt 3-4 Personen ein unterschiedliches Programm in HD sehen wollen (Familie mit Kindern), dann langt keine DSL 50 Leitung mehr aus.

alexbababu 
Fragesteller
 31.01.2018, 09:25

Die Baubeschreibung ist Teil des Kaufvertrages, ja.

und es seitens der Kabelfernsehgesellschaft technisch nicht möglich sei, das Haus mit Kabelfernseh zu versorgen

Das ist nun echt blöd für euch und die anderen Eigentümer. Aber muss man leider so hinnehmen. Die Kosten für die Erschließung durch Kabelfernsehen wollen die Eigentümer vermutlich nicht aufbringen. Von Seiten des Bauträgers gibt es ja auch keine vertragliche Zusage dazu wenn ich dich richtig verstanden habe.

Eine Sat-Anlage möchte der Bauträger nun auch nicht einbauen.

Das ist nicht schlimm. Es handelt sich ja um eine Eigentümergemeinschaft. Und die Gemeinschaft kann in ihrer Versammlung später immer noch beschließen, dass eine solche Anlage nachträglich installiert wird und dies dann bei einer entsprechenden Firma beauftragen. Die Anschlussdosen sind ja in der Wohnung vorhanden und somit vermutlich auch die ganze Verkabelung.

Jemand der einen anderen Provider nutzen möchte, hat Pech (keine freie Providerwahl)

Das ist falsch. Man kann selbstverständlich einen Tarif bei einem anderen Provider bestellen. Die Leitungen gehören der Telekom. Und der andere Provider mietet quasi für den Kunden die Leitung. So ist es schon lange üblich, sonst könnte man ja gar nicht zu 1&1, Vodafone und wie sie alle heißen, denn die meisten Leitungen gehören der Telekom. TV übers Internet ist keine separate Leitung, sondern nur eine Zusatzoption (Tarif) zu einem Internetanschluss.

Die Antennenanschlussdosen (teilweise auch die zusätzlich Bestellten) sind ohne Funktion

Für TV über die DSL Leitung ist das richtig. Aber wie oben erläutert kann die Gemeinschaft später entsprechend etwas anderes beschließen bzgl Nachrüstung, und dann werden die Leitungen und Dosen dann doch benötigt.