Trotz Selbstständigkeit: befristete Vollzeitstelle annehmen?
Bitte um euren Rat, sofern ihr ihn habt!
Zu meiner Situation:
- bin selbstständig als Kleinunternehmer (Medienbereich), und Mitglied in der KSK, reicht jedoch nicht aus, möchte mich "nebenbei" gerne weiterbilden, Erfahrungen sammeln
- habe ein Stellenangebot, welches befristet ist von Oktober bis Dezemeber 2010, wo ich 40 Stunden arbeiten würde (Helfer, nicht sozialversicherungspflichtig)
- das Stellenangebot hat nichts mit meinem Unternehmen zu tun!
Meine Fragen:
- Darf ich das Angebot annehmen, trotz Selbststänigkeit?
- Wenn ja: was passiert mit meiner Selbstständigkeit? Muss ich diese auflösen?
- Muss ich das dem Arbeitsamt melden?
Ich werde dann in der Zeit kaum bzw keine Einkünfte über meine Selbstständigkeit haben, sondern eben nur die von der neuen Stelle.
Danke für eure Hilfe!
3 Antworten
Es kann passieren das dass man dir dann aber scheinselbstständigkeit unterstellt, da du ja ein Gewerbe hast aber dennoch angestellt bist. Bekommst du vom Arbeitsamt Geld, so musst du denen das natürlich unverzüglich nach annahme der Stelle mitteilen. Die werden dir dann aber sagen das du dein Gewerbe abzumelden hast, denn schließlich bist du dann Arbeitnehmer und beim Amt geht nur eines. Wo wir wieder beim Thema Scheinselbstständigkeit wären und die Nachteile für das Amt, wenn du eben Selbstständiger bist. Ehrlich gesagt sehe ich hier aber mehr Aufwand als Nutzen, bei nur 2 Monaten, wegen Versicherung etc. Und wenn du eh keine Einnahme mit dem Gewerbe hast, kannst du es doch auch abmelden.
Deine Situation ist nicht ganz so schwierig, wie du vielleicht denkst. Du darfst die Stelle selbstverständlich annehmen. Du musst die Selbstständigkeit dafür auch nicht aufgeben. Teile es aber deinem Arbeitgeber am besten mit, dass sie noch existiert. Wenn du von der ARGE Leistungen beziehst, z. B. einen Gründungszuschuss, musst du den Job auf jeden Fall dort melden, da du dir sonst Leistungen erschleichen würdest - und die merken das, sobald dich der neue Arbeitgeber zur Sozialversicherung anmeldet.
Du müsstest allerdings unbedingt vorher mal mit der KSK telefonieren, wie es versicherungstechnisch abläuft. Wenn du festangestellt bist (wenn auch befristet), bist du normalerweise in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig und kannst wahrscheinlich nicht in der KSK bleiben. Kläre vorher ab, ob du nach dem Ende der befristeten Stelle wieder in die KSK zuurückkannst.
Ich empfehle dir, mal ein bisschen in unserem Ratgeber zum Nebengewerbe zu stöbern, da findest du schon einige Anregungen: http://www.gruenderlexikon.de/blog/2009/06/17/e-book-die-10-haeufigsten-fragen-zum-nebengewerbe-und-zur-nebentaetigkeit/
Du kannst die Stelle annehmen und musst die Selbständigkeit auch nicht aufgeben. Die Frage nach dem Arbeitsamt stellt sich je nach dem, was du von denen an Leistung erhältst. Wenn du vom Amt Geld beziehst, musst du alle Einkünfte dort angeben.