Trotz Insolvenz Sparbuch für das Kind?

8 Antworten

Also, das Sparbuch ist dem Insolvenzverwalter auf jeden Fall anzugeben. Er würde von der Bank auf jeden Fall die Mitteilung über das Sparbuch bekommen da ja auch eure Konten dort laufen.

Hier noch einige wichtige Sachen die Ihr vor Eröffnung der Privatinsolvenz machen solltet: - stellt eure Lastschriften welche ihr habt um, da der Treuhänder die Bank anweisen kann, rückwirkend für bis zu 6 Monate den Lastschriften zu widersprechen. Ist mir so ergangen und es gab eine Menge neue Probleme, da allen Lastschriften widersprochen wurden und sämtliche Versicherungen sowie die Energieversorgung für 6 Monate nicht bezahlt waren. Diese "neue" Schulden sind dann in die Insolvenz mit eingeflossen und der Treuhänder hatte schlagartig knapp 2000 € auf seinem Verwalterkonto. Leider ist das rechtmässig. Ein Treuhänder darf das machen. - Wenn bei Gericht die Insolvenz eröffnet und diese bekannt gegeben wurde, werden euch alle sämtlichen Konten dicht gemacht. Ihr könnt dann über ein Guthaben welches ihr habt, nicht verfügen. Das betrifft auch Sozialleistungen wie Kindergeld oder Hartz 4. Diese müsssen vom Treuhänder erst freigeben werden. Und das kann dauern. Daher solltet Ihr zu diesem zeitpunkt benötigtes Geld für ca. 14 Tage zuhause oder bei den Eltern haben.Der Treuhänder wird nach eingehender Prüfung die Konten freigeben, unter Umständen wird er eine EC - Karte verweigern. Ansonsten wünsche ich euch viel Glück und erfolg.

frag lieber deinen treuhänder,ist sicherer,denn wer will wegen peanuts seine inso gefährden..in der sogenannten wohlverhaltensphase kann man dann auch wieder sparen

Die nehmen alles! Vorsicht! Vorsicht!

normalerweise sieht auch ein schuldenberater es nicht gerne das man für die Kinder spart die davon ja noch keinen Nutzen haben während die Eltern in den schulden hängen. Aber wende dich an euren Schuldenberater/insolvenzverwalter der kann die bessete Fachantwort geben

nein, warum soll man Dir da Vorwürfe machen? Das Geld ist ein Geschenk an Deinen Sohn! nicht an Dich - vorzuwerfen wäre dir moralisch, wenn Du das Geschenk für Dich verwenden würdest. Allerdings würde ich es ruhen lassen, bis Eure Sache erledigt ist, aber die Oma oder Opa und auch ne Tante kann ja gern kleine Beträge drauf einzahlen. Ansonsten frag mal Deinen Insolvenzverwalter.