Trotz Guthaben kein geld von p-konto ?
Leider ist das Konto von meinem mann gesperrt und wir kommen nur an unseren Freibetrag.jetzt wird es etwas kompliziert. Am 27.1.kam eine lohnabschlagszahlung aufs Konto,so dass die pfändungssumme plus 900€mehr auf dem Konto waren. Wir also auf den parieren nachgelesen und dort steht,dass man über das Guthaben was über die pfandsumme heraus geht verfügen kann. Dieses klappte auch. Also haben wir die 900€ abgehoben und Überweisungen getätigt. Nun standen uns ja ab dem 1.2 wieder 1475€ zur Verfügung. Seit dem ersten haben wir nun samt Überweisungen ca 600€ ausgegeben. (ja es klingt viel,aber aufgrund der Pfändung war auch gut etwas liegen geblieben) nun können wir aber kein Geld mehr abheben. Das merkwürdige ist aber,dass wir ja mit samt dem was wir seit dem 27.1.ausgegeben haben schon über den Freibetrag drüber wären. Jedoch ist doch das "zusätzliche Guthaben" was wir im Januar verbraucht haben eben im Januar gewesen und somit doch gar nicht auf die Februar anzurechnen und somit hätten wir unseren Freibetrag ja noch gar nicht ausgeschöpft. Ich hoffe ihr versteht was ich meine
1 Antwort
Ja, ich verstehe ( im Gegensatz zu "Bley" ) um was es hier geht.
Guthaben bei P-Konten was zum Freibetrag gehört und nicht im Monat der Gutbuchung verfügt worden ist, muss einmalig in den Folgemonat übertragen werden. Dort muss es zusätzlich zum neuen Freibetrag zur Verfügung stehen.
Beispiel:
Das Einkommen im Januar beträgt 1.000 € . Davon werden 800 € verfügt. 200 € bleiben übrig. Im Februar gibt es wieder 1.000 € Einnahmen. Die Bank muss also im Februar insgesamt 1.200 € freigeben.
Guthaben was zum Freibetrag gehört und nicht im aktuellen Monat verfügt wurde, muss in den Folgemonat übertragen und darf dort nicht mit neuen Guthaben verrechnet werden.
Seit ihr verheiratet und/oder habt ihr Kinder? Wenn ja, habt ihr deswegen schon euren Freibetrag erhöhen lassen?
Da es hier quasi eine Lohnnachzahlung gab, helfen die üblichen ausgefüllten P-Konto Bescheinigungen nicht weiter.
Dein Mann muss sich unbedingt bis spätestens Ende Februar an sein Amtsgericht und dort an die Vollstreckungsabteilung ( auch Vollstreckungsgericht ) wenden.
Dort muss er zwingend ( sofern vorhanden ) folgende Unterlagen mit nehmen:
Personalausweis, P-Konto Vertrag, Lohnnachweise ab 1.12.2016, Nachweis der Lohnabschlagszahlung, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden aller eigenen Kinder, Mietvertrag, Kontoauszüge ab 1.12.2016 bis möglichst aktuell.
Die Rechtspfleger ( Gerichtsmitarbeiter ) helfen kostenlos und haben mehr Macht als Banken.