Trotz Erwerbsvertrag, und Zusage des Maklers das Haus nicht bekommen, geht so etwas?

5 Antworten

Ein Immobilienkauf ist immer erst dann rechtskräftig, wenn beim Notar beide Parteien unterschrieben haben. Theoretisch ist es möglich, dass selbst beim Notar noch der Verkäufer sagt, "nein, ich möchte nicht mehr verkaufen bzw. an jemanden anderes, dessen "Nase mir besser gefällt".

Sicher ist es nicht so schön, wie der Makler reagiert hat. Dennoch ist der Makler nicht der Verkäufer und kann überhaupt nicht rechtsverbindlich eine Zusage erteilen. Deshalb sind sog. "Reservierungsgebühren" auch nicht an den Makler zu zahlen, allenfalls ggf. an die Verkäufer.

Sicher ist es ärgerlich, doch ggf. war der Makler selbst auch nicht darüber informiert, wer mit wem, welchen Kaufvertrag abschließen wollte.

Manchmal liegt es auch an den Verkäufer, der z.B. mit mehreren Maklern arbeitet u. diese sozusagen "gegeneinander ausspielt", also wer zuerst kommt zum höchsten Preis ... und da hat kaum ein Makler eine Chance dagegen anzukommen.

irgendeiner der möglichen Käufer verliert dann immer.

Ihr habt nur ein wenig geredet und nichts schriftlich gemacht. Euch fehlt eine schriftliche Zusage. Dann koenntet ihr darauf pochen und nun auch Schadenersatz geltend machen. Die Risikolebensversicherung haette ich auch noch gelassen, bis auch der Kaufvertrag usw unterschrieben wird.

Etwas schriftliches, damit meine ich auf Papier. EMail reicht nicht, auch wenn viele in der heutigen Zeit sich das so vorstellen.

stern31586 
Fragesteller
 28.10.2013, 13:46

Wie haben ja etwas schriftliches einen Erwerbsvertrag mit Kaufpreis mit den jeweiligen Namen , aber wie hier auch schon beschrieben bisher ist alles ohne Notar erfolgt.

Für solche Angelegenheiten gibt es Rechtsanwälte.

stern31586 
Fragesteller
 28.10.2013, 13:44

Wirklich? Das wußte ich garnicht..... Wir haben keine Rechtsschutzversicherung und wie du sicher verstehen kannst möchte ich mich im Vorfeld erstmal erkundigen bevor ich gleich zum Anwalt gehe und zig.....Euros loswerde.

HeinGutmensch  28.10.2013, 13:46
@stern31586

knick es dir, du kannst denen 1000 schreiben senden

das sind rechtlich angebote

wenn sie nichts zurücksenden, dann nehmen sie es nicht an

und fertig ist es

das haus bekämst du eh nie, wenn schadensersatz

stern31586 
Fragesteller
 28.10.2013, 13:48
@HeinGutmensch

das haus möchte ich nach so einer aktion nicht mehr, aber es kann doch nicht sein das der makler damit so einfach durchkommt und gut ist.....wer weiß ob das nicht so eine masche ist....wir haben mal 20käufer und falls einer vor dem notartermin noch zurück springt....nehmen wir den nächsten.....Hauptsache das haus wird verkauft und ich erhalte meine provision

schelm1  28.10.2013, 13:55
@stern31586

Das ist völlig normal, dass für ein Objekt mehrere Angebote eingehen. Die Art damit umzugehen erfordert allerdings von einem guten Makler sehr viel Fingerspitzengefühl und Fachkomoetenz, das Ihr Makler beides nicht beweisen hat. - Sie können ihm eine miese Beurteilung im Internet bei Immoscout oder ä. verpassen!

Ihr habt es schriftlich? Dann geht gegen diese Maklerin vor, das war absolut nicht in Ordnung. Zugesagt ist zugesagt und wenn ihr es schriftlich nachweisen könnt, dann habt ihr gute Karten. Natürlich zum zugesagten vereinbarten Preis und keinen Cent mehr.

Viel Erfolg, vielleicht klappt es noch mit dem Haus.

HeinGutmensch  28.10.2013, 13:40

nein, was meinst du warum man da notarverträge macht

schadensersatz wäre manchmal möglich, hier aber nicht

und die maklerin kann das haus gar nicht verkaufen

der Eigentümer verkauft es, der makler schafft nur kunden ran

Soweit Ihnen nachweislich aufgrund einer schriftlichen Zusage durch die Verkäufer - nicht durch deren Handlungsgehilfen "Makler", eine Zusage gemacht wurde, können Sie versuchen, nachweislich aufgrund der Zusage entstandene Aufwendungen ersetzt zu erhalten. Ob dazu allerdings Riskokversicherungen zählen, ist mehr als Zweifelhaft! Einen Anspruch auf dingliche Übertragung des Objektes Ihrer Begierde indessen haben Sie nicht! Dies wäre nur dann der Fall, wenn eine notarieller Kaufvertrag unterzeichnet worden wäre.

Vergessen Sie das Ganze einfach und meiden Sie künftig diesen Makler, der Ihnen schlecht zugearbeitet hat!