Treuhänderkosten und Gerichtskosten bei Insolvenz
Hallo,
ich wollte mal nachfragen, ich bin seit 5 Jahren in Privatinsolvenz und nun nähert sich zum 01.05.2012 meine Wohlverhaltensphase dem ende. Habe auch schon vom Gericht die Bestätigung das ich die Restschuldbefreiung bekomme. Nun meine Frage wie läuft das nach der Insolvenz. Wie zahle ich die Treuhänder- und Gerichtskosten zurück (wenn ich doch nichts habe). Oder wird das mit dem bisschen was mir Gepfändet wurde verrechnet und den Rest muss ich nachzahlen ???
Das verstehe ich nicht so ganz und hoffe von euch eine Information zu bekommen.
Mit freundlichen Grüssen
2 Antworten
Die Frage ist leider so nicht wirklich zu beantworten. Es gibt 2 Alternativen:
1. Es war Masse vorhanden, die die Kosten deckt
In diesem Fall müsstest du nach Erteilung der Restschuldbefreiung nichts bezahlen, da die Kosten ja schon aus der Masse bezahlt wurden.
2. Stundungsverfahren
Wenn das Verfahren mit Kostenstundung eröffnet wurde, also keine Masse vorhanden war, dann sind die Kosten vom Staat vorgeschossen und wurden dir gestundet. Wie das Wort "Stundung" schon sagt, ist es nicht geschenkt, sondern nur aufgeschoben. Der zuständige Rechtspfleger wird nach Erteilung der Restschuldbefreiung nach deinen finanziellen Verhältnissen fragen. Wenn du einen pfändbaren Anteil bei deinen Bezügen hättest, müsstest du diesen einsetzen, um die Kosten zurückzuzahlen. Diese Zahlungspflicht besteht 4 Jahre. Solltest du also keinen pfändbaren Anteil in den nächsten 4 Jahren haben, musst du am Ende nichts bezahlen.
Du hast es richtig verstanden. Die 1.500 € werden für Gerichtskosten und anteilig Treuhändervergütung verwendet. Je nachdem ob vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Gutachten erstellt wurde oder nicht, werden die gesamten Verfahrenskosten zwischen 2.000 € und 3.500 € liegen. Es bleibt also nach Verwendung der 1.500 € noch was an Restkosten. Wenn du die nächsten 4 Jahre keine pfändbaren Bezüge hast, musst du auf diese Restkosten nichts bezahlen und bist dann schlussendlich zum "Nulltarif" durch die Insolvenz gegangen.
Die Kosten werden vornehmlich zu lasten der Masse (...von dem bisschen...) bedient.
also verstehe ich das so das ich nichts nachzahlen muss ???
Hallo das bedeutet da ich ja jetzt noch 2 Unterhaltspflichtige Personen habe und "leider" keinen pfändbaren Anteil habe, würde sich für mich nichts ändern und ich wäre mit einem soganannten "Null-Plan" durch die Insolvenz gegangen. Ausser ich bekomme in den nächsten 4 Jahren so eine Gehaltserhöhung das ich in den pfändbaren Anteil käme. Aber da müsste ich dann beinahe 200 Euro mehr Verdienen!!!
Hatte am Anfang gepfändet bekommen aber sind gerade mal wenn es hoch kommt 1.500 Euro zusammen gekommen. Das behält sich Rechtsanwalt (Treuhänder) und das Gericht doch sicher ein.
Danke für deine Antwort und hoffe bald von dir zu hören.