Trennung nach 30 Jahren Ehe?

14 Antworten

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Hallo Annyka67...,
au, was für eine harte Situation - 30 Jahre! Sei dir meines Mitgefühles sicher!

Statt gleich zum Anwalt, also zur strittigen Durchsetzung, zu laufen, empfiehlt es sich zu allererst, einen Mediator aufzusuchen und sich von ihm gemeinsam(!) zu einer fairen, nervenschonenden und außerdem äußerst kostensparenden Trennungslösung mit allen nötigen Details verhelfen zu lassen.
In der Mediation werden beide Partner gleich und übereinstimmend ausführlich auch über alle nötigen und ggf unsicheren Details aufgeklärt und im Einvernehmen(!) zur Lösung begleitet. Das formuliere ich so umständlich, weil solche Trennungsdetails dann eben NICHT von außen oder 'kämpfenden' Rechtsanwälten in teuren Gerichtsterminen entschieden werden! Der Unterschied spart wirklich grandios die Nerven!

Einen Anwalt (einer solte reichen) braucht man zur formellen Scheidung, das kann durchaus mit einem Termin und sehr schneller Einigung erledigt sein.
Und, Annyka, vor allem immer nur in deinem Interesse...!

Was Laien kaum verstehen, auch haarige Güterrechtstrennungen können durchaus friedlich und für alle befriedigend - ohne "flaue Kompromisse" - gelöst werden. Oft sogar mit überraschenden Ersparnissen oder formellen Vorschlägen, an die man vielleicht alleine gar nicht gedacht hätte.

Der Rechtsanwalt will siegen oder "Ruhe am Hof! Trefft euch in der Mitte!"
Der Mediator führt auf den Weg zur echten Einigung = In der Mediation gibt es keine Verlierer. Er ist nicht etwa "un-"parteiisch (wie vielleicht Schiedsleute oder Schlichter), sondern ausdrücklich "all-"parteilich, er vertritt euer beider Meinung zu einem gemeinsamen "win-win"-Ergebnis.

Anstatt dir/euch hier jetzt Allerweltsschlauheiten über Mediationen zu kopieren (die Wikiangaben sind nicht so pralle) empfehle ich euch dringend ein erstes (in der Regel kostenfreies) Info-Gespräch beim Mediator, am besten gemeinsam. Alles Weitere und vor allem für euch Zutreffende, ergibt sich dann. Dieser Weg erspart Überraschungen, weil ALLES der Trennung offen, gemeinsam und einvernehmlich sehr unkompliziert aber eben genau durchdacht abgehandelt wird.
Und erst im gemeinsamen, fachlich geführten, Gespräch würde ich mir meine Trennung in seinen Details vorschlagen lassen, nicht in einem Internet-Forum ;- )

Wer sich streiten will, braucht natürlich gleich nen Anwalt! ;- )


Annyka67 
Fragesteller
 21.09.2016, 12:28

Lieber Naiver:-) vielen Lieben Dank für Deine so nette Antwort:-) wir haben uns ganz friedlich geeinigt und sind beide auf dem Weg zur Trennung ohne Schlamm und Dreck uns gegenseitig zu bewerfen:-) einen Anwalt brauchen wir erstmal ganz bestimmt nicht;-)

Liebe Grüße Annyka:-)

Naiver  21.09.2016, 14:10
@Annyka67

Wunderbar, Annyka...,
das freut mich ganz besonders! So haben es nämlich auch meine (jetzt Ex)Frau und ich auch gemacht, es war ein tolles Erlebnis, als wir danach vor dem Amtsgericht standen, uns liebevoll in den Arm nahmen und zum letzten Mal küsten ...als gerade Richter und Rechtanwalt  aus dem Haus kamen. Alle lächelten/lachten wir = so kann eine Scheidung auch sein! :- )

Herzlichen Dank dir für deine Sternanerkennung! :- )

Hallo,

zu Frage 1: Wechsel der Lohnsteuerklassen

im Regelfall ist die Lohnsteuerklasse zum 01.01. des Folgejahres nach der Trennung zu wechseln. Wer sich also in 2016 trennt, ist verpflichtet zum 01.01.17 die Lohnsteuerklasse wechseln, um möglicherweise Steuernachzahlungen zu vermeiden. Der Wechsel der Steuerklasse erfolgt beim zuständigen Finanzamt. [+++ durch Support editiert +++]

zu Frage 2: was steht mir zu?

es wird ein Zugewinnausgleich erfolgen. In der Zugewinngemeinschaft erwirbt der andere Ehegatte kein Miteigentum an den Dingen, die der Ehegatte mit in die Ehe einbringt. Es erfolgt aber ein Zugewinnausgleich. Das bedeutet, dass der Ehegatte, der während der Ehe mehr Vermögen erlangt hat als der andere, 50 Prozent von dieser Differenz an diesen als Zugewinn zahlen muss. Dazu wird das Anfangs- und das Endvermögen bestimmt. Das Anfangsvermögen ist das Vermögen, das jeder Ehegatte bei Eheschließung hat. Das Endvermögen ist das Vermögen, das jeder Ehegatte bei Zustellung des Scheidungsantrags hat. 

Zum anderen wird von Amts Wegen der Versorgungsausgleich durchgeführt. Hierzu werden die jeweiligen Rentenansprüche und  Rentenanwartschaften beider Ehegatten bei den Rententrägern erfragt und nach Auskunft berechnet und ausgeglichen. 


zu Frage 3: nachehelicher Unterhalt? 

nach Beendigung der Ehe gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Die Bindung ist tatsächlich beendet. Jeder Ehegatte muss allein für seinen Unterhalt sorgen. Um Ungerechtigkeiten zu vermeiden, gibt es das Unterhaltsrecht. Ist ein Ehegatte nach der Scheidung zum (vollständigen) eigenen Unterhalt nicht im Stande, oder hat er durch ehelich veranlasste Gründe Nachteile bei der Einkommenserzielung oder des Vermögens erlitten, wird dieser gegebenfalls unterhaltsberechtigt. Gleiches gilt, wenn er lange verheiratet war. 

Ich hoffe, ich konnte dir einen kleinen Überblick verschaffen. Viele Grüße






das tut mir erstmal leid für Euch beide. Aber warum geht ihr nicht zu einem Fachanwalt? Das müsst Ihr sowieso!  Lohnsteuerkarte? Gibt es die überhaupt noch?

Wie lange wart ihr verheiratet, wie alt sind die Kinder....Das alles beantwortet der Anwalt! Bis zum 12. Lebensjahr der Kinder kannst Du, glaube ich zu Hause bleiben und bekommst Unterhalt, Deine Kinder sowieso. Ab dem 12 Lebensjahr kann man Dir zumuten halbtags arbeiten zu gehen. Aber wie gesagt, das beantwortet Dir Dein Anwalt! Viel Kraft für Euch!

Sorry, wenn ihr 30 Jahre verheiratet seit, dann dürften die Kinder schon groß sein! Dann musst Du arbeiten gehen! Aber bitte den Anwalt fragen!


Annyka67 
Fragesteller
 12.09.2016, 08:02

Hallo Heidemarie:-) wir werden selbstverständlich zu einem Anwalt gehen, aber ich möchte mich auch erstmal hier informieren was man alles so machen kann... vielen Dank :-) LG Anna

Also, wenn Du in Halbzeit arbeitest, dann habt Ihr wahrscheinlich die Lohnsteuerklassen 5 und 3. Du also die 5 und Dein Mann die 3, wie gesagt: "Wahrscheinlich."

Wie dem auch sei, ab dem darauffolgenden Jahr, nachdem Ihr getrennt seit, also nicht geschieden, sondern von Tisch und Bett, habt ihr dann jeweils die 4 oder die 1, sie haben die gleiche Bemessungsgrundlage, sie unterscheiden sich lediglich darin, dass Verheiratete die 4 und Alleinstehende die 1 haben.

Wenn jemand von Euch alleinerziehend ist, gibt es die Steuerklasse 2.

Was Unterhalt und Teilung von Hab und Gut angeht, da solltest Du wirklich einen Anwalt fragen. Den werdet Ihr für die Scheidung ohnehin brauchen.

Je nun, für die 30 Jahre erhälst Du einen Versorgungsausgleich, sprich anteilige Rentenanwartschaften.
Deine spätere Rente erhöht sich, die Deines Mannes reduziert sich entsprechend.

Die Wohnung, vermutlich eine Mietwohnung, die Einrichtung wird nach Gefrierbeutelprinzip geteilt.
Der Mann sucht sich den Fernseher aus, Du die Waschmine, usw. quer durch die gesamte Wohnungseinrichtung.
Schulden oder Guthaben werden 50:50 geteilt, für den Teil der ab der Eheschließung hinzugekommen ist (Zugewinnausgleich).

Könnt ihr auch vorher gemiensam regeln, bei einem Notar, mit einer Ehescheidungsfolgevereinbarung.