Todesfallversicherung kündigen, Geld auszahlen lassen?

9 Antworten

Die eingeschlossene Todesfallsumme ist ein reiner Risikobeitrag. Wenn du diese kündigst, reduziert sich nur deine zukünftige Prämie. Ein Guthaben wird da nicht aufgebaut.

Zunächst einmal mußt Du wissen, ob es sich um eine kapitalbildende oder um eine reine Risiko-Lebensversicherung handelt! Die Risiko-Lebensversicherung tritt nur ein, wenn der Versicherungsfall - in diesem Fall der Tod - eingetreten ist und zahlt dann an die im Versicherungsschein angegebene Person aus! Die kapitalbildende Lebensversicherung kann man sich selbstverständlich auch zu Lebzeiten auszahlen lassen! Dieses sollte aber gut überlegt sein, da man vor Ablauf der vereinbarten Frist einige finanzielle Einbußen hat und dann oftmals noch nicht einmal die angezahlten Beiträge ausgezahlt bekommt. Eine bereits bestehende Lebensversicherung würde ich dann höchstens beitragsfrei stellen lassen, da man diese zu diesen seinerzeit günstigen Konditionen heute nicht wieder bekommt!

Mein Rat also: Nicht vorschnell kündigen, sondern sich durchrechnen lassen und die Empfehlung eines Fachmannes einholen!

Das kann man so nicht pauschal beantworten, weil es verschiedene Versicherungsarten gibt, die das Todesfallrisiko absichern. Du wirst bei der Gesellschaft nachfragen müssen.

Wenn es eine reine Todesfallversicherung ist, dann kann es durchaus sein dass Du kein Geld zurück bekommst. Genau wird das in den Versicherungsunterlagen stehen bzw die Ansprechpartner bei der Versicherung können Dir das sagen.

Ob die Kündigung sinnvoll ist, wäre dann eine andere Frage. Da musst Du beurteilen, inwiefern Menschen von Dir abhängig sind bzw von Dir versorgt werden und wie hoch die Beträge sind, die deine Nachkommen/Deine Familie nach Deinem Tod benötigen. Sei es nur für Deine Beerdigung oder auch für die Sorge um etwaige Kinder oder das erhalten eines gemeinsamen Hauses.

Wenn ich Deine Frage richtig verstanden habe, dann zahlst Du in eine Risikolebensversicherung ein, die im Falle Deines Todes einen Dritten begünstigt. In diesem Falle macht es keinen Sinn für Dich, die Versicherung weiter zu bedienen, falls Du kein Interesse daran hast, diesen Dritten abzusichern. Da es sich offensichtlich um einen Risikotarif handelt (also keine Kapitalbildung) kann kein Rückkaufswert ausgezahlt werden.

Freundliche Grüße

itasca