Texturen uhrheberrechtlich geschützt?

3 Antworten

Eine Textur ist letztlich ein Bild. Und fremde Bilder darfst Du nur verwenden, wenn der Urheber das ausdrücklich erlaubt. Du kannst bei Google Bilder nach Nutzungsrechten filtern, dann siehst Du nur Bilder, die weiterverwendet werden dürfen. Aber vorsicht, oft muss dann noch der Urheber genannt werden.

Völlig freie Bilder findest Du z.B. bei Pixabay.

Eher nicht, du kannst es zu mind. Bei Patent nachfragen kostet aber denke ich paar euros an Gebühren, ich würd schon ein komplettes Bild neu machen, was riskierst du damit? Nur etwas Zeit dafür erspaest du dir viel nerven :)

Was meinst du mit "Texturen aus Google Bilder"? Eine Grafik kann geschützt sein als Werk im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke, muss es aber nicht. Im Streitfall entscheidet ein Gericht, ob diese Grafik die für einen Schutz nötige Schöpfungshöhe aufweist.

Fotografien sind aber immer geschützt - entweder als Lichtbildwerke nach § 2 oder als einfache UrhG § 72 Lichtbilder.

Ob du eine geschützte Grafik oder eine Fotografie auf die geplante Weise nutzen darfst, kannst du in etwa hier nachlesen: http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz.

Gruß aus Berlin, Gerd