Testament erstellen: Notar oder Anwalt?

9 Antworten

Ein Notar beurkundet das Testament. Er haftet also z.B. bei Formfehlern. Außerdem überzteugt er sich von den unterzeichnenden Personen, also deren Identität und deren Willensbeurkundungen - ob sie also tatsächlich alles so wünschen, wie im Testament angegeben wird (ob sie also z.B. nicht an geistigen Krankheiten leiden oder zu einer Unterschrift überredet wurden).

Ein Rechtsanwalt hingegen kann Dich hier beim rechtlichen Inhalt eines Testamentes besser beraten - was rechtlich möglich oder sinnvoller wäre (z.B. bei Enterbungen etc.)

Beide arbeiten nach Gebührenordnung, können Dir also vorher die Kosten benennen. Diese richten sich in der Regel nach der Höhe des Erbes.

SquadStein  20.06.2012, 17:01

Beim Fachanwalt für Erbrecht gibt es in der Regel eine Vergütungsvereinbarung.

Es kommt darauf an, welche Komplexität das Testament hat und wie hoch das Vermögen ist.

Worin unterscheiden sich die Leistungen der beiden?

Ein Anwalt kann den Text erstellen aber nicht beurkunden. Hier wäre eine Hinterlegung beim Gericht, oder eine eigenhändige Abschrift notwendig. Allerdings hat ein Fachanwalt für Erbrecht Prozesserfahrung und weis daher worüber vor Gericht gestritten wird. Daher kann ein Fachanwalt in der Regel bessere Testamente erstellen. Mit dem Anwalt kann man eine Vergütungsvereinbarung treffen, oder nach Streiwert bezahlen.

Ein Notar beurkundet ein Testament. Die Kosten sind vom Streitwert abhängig. Der Notar berät auch in Rechtsfragen. Notar kennen natürlich das Recht und können entsprechend beraten. Allerdings sind Notare in der Regel nicht streiterprobt. Ein notarielles Testament hat zu dem den Vorteil, das in der Regel kein Erbschein benötigt wird.

Sollen bei dem Testament mehrere Erben, Testamentsvollstrecker, Vermächstnisse etc eingesetz werden, dann empfielt sich ein Anwalt.

Will man schlicht einen Erben einsetzen, empfielt sich der Notar.

Der Fachanwalt für Erbrecht entwirft meistens das bessere Testament. Er nimmt sich mehr Zeit und ist in der Regel auch teurer, es sei denn Du hast ein sehr hohes Vermögen. Der Notar kann das Testament für Dich schreiben. Beim Rechtsanwalt musst Du zusätzlich zum Notar oder das Testament mit der Hand abschreiben. Rechtsanwälte kennen die Streitigkeiten, zu denen Testamente regelmäßig führen. (Nur-)Notare kennen sich damit in der Regel nicht aus.

Ich würde einen Notar empfehlen, da der Rechtsanwalt zwar beraten kann, das Testament jedoch nicht verfassen kann. Du müsstest dann selbst das Testament handschriftlich verfassen oder aber zum Notar gehen und nach den Vorgaben des Rechtsanwalts beurkunden lassen und kostet somit unnötig doppelt (Rechtsanwalt und Notar).

Was auch nicht vergessen werden darf, ist der nötige Erbschein bei einem handschriftlichen Testament zum Nachweis, dass man Erbe ist. Dieser kostet dann genauso viel bzw. mehr als das notarielle Testament, bei dem kein Erbschein erforderlich ist. Betrifft zwar nicht mehr dich, allerdings deine Erben...und denen kann man dann einiges ersparen, wenn es ein notarielles Testament gibt.

Qualitativ sehe ich zum Notar oder Rechtsanwalt keinen Unterschied. Nur beim Preis - der Notar ist auf jeden Fall viel günstiger als ein Anwalt. ;)