Terminmeldung Vormerkung einer Abbuchung bei Banken
WEnn eine Bank die Praxis hat, bei Online-Banking am Vortag den geforderten Betrag unter "vorgemerkt" sozusagen anzumelden und anzuzeigen, darf sie dann in Ausnahmefällen das "vergessen" und dem Kunden eine Strafgebühr auferlegen, falls das konto zu diesem Zeitpunkt nicht ausreichend gedeckt war? (10 Euro Strafe)
2 Antworten
Ja darf sie (speziell wenn ihr nichts schriftliches habt dass es zum Kontomodell mit dazugehört.Service ist keine Pflicht.) Davon abgesehen ist es nach SEPA Umstellung fast unmöglich geworden Buchungen VORzumerken. Die sind bei der Bank und werden dann sofort verbucht - Hat entsprechend eher nichts mit vergessen zu tun wie du sagst. Die 10 € setzen sich übrigens nicht nur aus den Gebühren deiner Bank zusammen, sondern auch von der Abwicklungsstelle und von der Bank des Zahlungsempfängers - da bist du in Summe eher noch ganz gut weggekommen. Wenn eine Zahlstelle dazwischen geschaltet ist kostet das gut 20
Hallo Regensturm,
es gilt die Selbe Antwort wie bei einer von Dir bereits gestellten Frage.
Vormerkungen gibt es nur bei SEPA-Lastschriften. Wenn es eine "Altlastschrift" ist, dann gibt es keine Vormerkung und es wird direkt geprüft und gebucht bzw. retourniert.
Der Kontoinhaber hat lt. Kontovertrag die Pflicht für Ausreichend Deckung zu sorgen, wenn er eine Einzugsermächtigung / ein Mandat erteilt.
Schöne Grüße