termin mietzahlung per einzugsermächtigung
Hallo, laut Gesetz muss ja die Miete des Monats bis zum 3. Werktag des Monats auf dem Konto des Vermieters sein. nun haben wir dem Vermieter eine Einzugsermächtigung gegeben.
Die Abbuchung erfolgt recht unterschiedlich mal am ersten, mal am 2., mal am 3. Werktag, manchmal auch noch später.
Diesmal hat er am 1.Werktag abgebucht, Konto war nicht gedeckt, Bank hat am 2.Werktag früh zurückgebucht, am 2.Werktag mittags war das Konto gedeckt. Dann erfolgte Mitteilung der Bank über Rücklastschrift, haben wir am 5. erhalten und wir haben sofort (5.Werktag) überwiesen.
Jetzt will derVvermieter von uns Verzugs- und Mahngebühren. wäre ja i.o. wenn wir verschuldet zu spät gezahlt hätten. Der Vermieter hat aber m.e. zu früh abgebucht, hätte er am 3.Werktag abgebucht, wäre alles i.o. gewesen und wir wären nicht in Verzug gekommen.
Wwas soll ich nun machen? Zahlen oder streiten? Hat der Vermieter eigentlich das Recht am 1.Werktag Miete einzuziehen, obwohl im Vertrag nichts dazu vereinbahrt ist? gruß und danke
7 Antworten
Wenn der 3. Werktag ein Montag ist, dann kann bereits am Freitag davor abgebucht werden, damit das Geld dann auch vür den Vermieter verfügbar ist.
Am 3. Werktag abzubuchen heißt, daß das Geld zwei Tage später zur Verfügung steht.
Der Vermieter hat das Recht, am 1. des Monats einzuziehen, damit dann spätestens am 3. des Monats das Geld bei ihm eingegangen ist... also muss euer Konto gedeckt sein - für Nichtdeckung haftet ihr!
Berechnung der üblichen Verzugszinsen je 100 Euro - je Tag...
100 € x 8 % x 1/360 (Tage von 360)
100 x 0,08 x 1/360 = 0,0222 € - viel Spaß...
Hat der Vermieter eigentlich das Recht am 1.Werktag Miete einzuziehen, obwohl im Vertrag nichts dazu vereinbahrt ist?
Hat er.
Im § 556b heißt es
Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.
http://dejure.org/gesetze/BGB/556b.html
Allerdings in Verzug ist der Mieter mit der Zahlung erst am 4. Werktag.
Hier ist zu berücksichtigen das der Samstag, obwohl ein Werktag, nicht mitzählt.
Der 3. Werktag, besser gesagt Bankbuchungstag, im Januar 2014 war Montag der 5.1.
Wenn da die Miete auf dem Konto des VM war ist alles im Grünen Bereich.
Wenn der Vermieter die Abbuchung am 1. Werktag durchführt, hat er das Geld erst 2 Tage später zur Verfügung, also am 3. Werktag des Monats, dann wäre auch fristgerecht das Geld eingegangen. Wie Du selbst bemerkt hast, muß die Miete am 3. Werktag auf dem Konto des Vermieters sein. Folglich solltest Du zahlen und in Zukunft für ausreichend Deckung des Kontos sorgen.
Du verstehts da was falsch- wenn das Geld bios zum 3. WEerktag auf dem vermieterkonto sein soll, dann musst DU darauf axchten, dass Dein Konto schon vorher genug Deckung aufweist. A Ausreichende Deckung am 3. Werktag ist definitiv zu spät und das lligt an Dir. Du hast dann aucgh geb+ühr für Rücklastschriften zu tragen.
Streite also ruhig, dann hast Du eh schon verloren.
"Wwas soll ich nun machen?" Demnächst Konto schon zeitig für diesen Betrag gedeckt haben. Du bist vermutlich ein erwachsener Mensch, Du soltest das können.