Telekom hat meiner Mutter vor der Tür etwas aufgeschwatzt gilt die widerrufsfrist von 2 Wochen?
Bisschen dumm gelaufen aber folgendes, ein Typ von der telekom war einfach so vor der tür und schwätzte etwas von neue Leitung wurde ausgebaut und frei geschaltet. Telekom neukunden gewinnung, der typ war aufdringlich wollte unbedingt einen vertrag mit ihr abschließen was meine mutter dann auch gemacht hat.
Sinnloser vertrag weil der teurer ist als unser jetziger, gilt die 14 tägige widerrufsfrist? Sie hat dokumente unterschrieben wo drin steht das wir bei unserem jetzigen anbieter kündigen und zur telekom zum nächst möglichen termin wechseln wollen.
Wollen wir aber nicht, meine mum ist alt und hat sich einfach etwas aufschwatzen lassen. Wie kommen wir da am besten wieder raus?
6 Antworten
Ja, bei Haustürgeschäften hat man gem. § 312b/g i. V. m. § 355 BGB immer ein 14tägiges Widerrufsrecht.
Hallo IbanezP,
ja, bei einem Vertrag, der an der Haustür abgeschlossen wurde, habt ihr ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Ihr könnt telefonisch, über mich oder schriftlich widerrufen. Wie immer ihr mögt.
Wenn ich in Aktion treten darf, verrate ich dir gerne, wie du mir die Daten zukommen lassen kannst. Wichtig ist dabei, dass ich Kontakt zu deiner Mutter aufnehmen muss, da sie Vertragspartnerin ist.
Viele Grüße
Rebekka H. von Telekom hilft
Nein. Ein Vertragsabschluß im Laden, auf der Straße oder in Wohnungen (oder davor) fallen nicht unter das Fernabsatzgesetz. Nur bei "online" oder "telefonischen" Vertragsabschlüssen gibt es ein 14 Tägiges Widerrufsrecht.
Haustürgeschäft ! sofort widerrufen !Waren bei mir auch ! Hab aber nicht Unterschrieben ! Mfg.
Wenn noch keine 14 Tage rum sind - dann Widerruf an die Telekom per Einschreiben.
jawoll, immer schriftlich wegen Fristwahrung !