Telekom bucht beim falschen ab!

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da die Telekom keine Berechtigung hatte, von Deinem Konto für den fremden Vertragsinhaber abzubuchen, bestand für diese Buchungen keine gültige SEPA-Lastschrifteinzugsgenehmigung. Folglich hast Du das Recht, gemäß der SEPA-Richtlinien diese Buchungen bis 13 Monate rückwirkend ab Kontobelastung rückbuchen zu lassen.

Darüber hinaus ist die Telekom gegenüber Dir ersatzpflichtig aus unrechtmäßiger Bereicherung, § 812 BGB. Jedoch kann sich die Telekom teilweise auf die Verjährung berufen. Für die gesamten 7 Jahre rückwirkend kannst Du eine Rückzahlung nicht durchsetzen, wohl aber für alle Beträge, die seit dem 01.01.2011 abgebucht wurden und die nicht mehr unter der 13-Monats-SEPA-Regel von der Bank rückgebucht werden können. Diese Rückforderung ist gemäß BGB-Regelverjährung noch nicht verjährt, und die Telekom ist verpflichtet zur Herausgabe.

Am besten Anwalt machen lassen, notfalls Klage einreichen. Die müssen zahlen.

Ich würde es einfach mal versuchen. Aber vermutlich wirst du nicht das komplette Geld zurück erhalten.

7 Jahre lang hast du das nicht gemerkt? Du hast aber auch gar keine Übersicht über deine Finanzen, aber nun gut. Was kannst du machen? Du kannst von der Telekom die Erstattung der Beträge für Jahre verlagen, denn das ist die Verjährungsfrist. Du kannst ihnen auch eine Frist von 4 Wochen für die Rückzahlung setzen. viel Erfolg dabei.

Bitte die Telekom um Berichtigung und Rückzahlung.Sollten die sich weigern bleibt nur der Weg zum Anwalt.

Wenn das wirklich so ist, würde ich erst mal für die letzten 13 Monate sofort von der Bank mein Geld zurückbuchen lassen und jede weitere Abbuchung unter dieser Nummer sperren lassen.

Für die Rückbuchung einer illegalen Abbuchung besteht eine Frist von 13 Monaten ab der belastenden Abbuchung. Die Frist beginnt jedoch erst dann, wenn die Bank ihren Kunden über diese Abbuchung informiert hat.

Denn Restbetrag würde ich versuchen, von der Post zurück zu erhalten. Da du vermutlich nie eine Rechnung über diese Abbuchungen erhalten hast, kann man sich auch nicht drauf berufen, dass du diese Rechnungen anerkannt hast.

So sehe ich das jedenfalls.

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/bankkonto-und-lastschrift/