Teil des Grundstücks verkaufen bevor Finanzierung des Hauses zu Ende?

3 Antworten

Das ist kein Problem.

Wenn du einen Käufer hast, musst du das Grundstück abtrennen (Das Grundbuch wird geteilt, dafür brauchst du einen Notar und einen Vermessungsingenieur).

Die Grundschuld, die für deine Bank eingetragen ist, steht im Falle einer Aufteilung des Grundstücks in beiden neuen Grundstücken drin. Beim Verkauf des einen Teils gehst zu deiner Bank, die muss nämlich der Löschung der Grundschuld im zu verkaufenden Teil zustimmen. Das macht die auch, unter Umständen will die aber einen Teil (oder alles) vom Kaufpreis bekommen, um den mit der Grundschuld gesicherten Kredit zu tilgen. Es kann auch sein, dass die Bank die Grundschuld ohne Gegenleistung freigibt, wenn der restliche Grundstücksanteil als Sicherheit ausreicht. Du musst das einfach mit deiner Bank besprechen, am Besten schon vor der Aufteilung des Grundstücks.

In Ergänzung zu @kabbes69

In welcher Höhe Deine Bank eine Rückzahlung aus dem Verkaufserlös möchte hängt von der Bank ab.

Je nach Restschuld kann die Bank einfach ohne Rückzahlung auf das Darlehen die Haftentlassung zusagen oder auch den gesamten Verkaufspreis fordern.

Außerdem kann eine Vorfälligkeitsentschädigung auf den so vorzeitig getilgten Darlehensteil fällig werden.

Hier ein paar Beispiele:

Wert gesamtes Grundstück plus Haus vor Verkauf 250.000. Für 30.000 wird eine Grundstücksfläche verkauft.

a) Restdarlehenssumme 100.000 oder weniger
-> voraussichtlich wird die Bank auf eine Teilrückzahlung verzichten

b) Restdarlehenssumme 170.000 oder mehr
-> Die Bank verlangt voraussichtlich den gesamten Verkaufserlös und da das Darlehen zu höheren Zinsen mit Bindungsfrist als heutige Konditionen vergeben wurde wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

c) Restdarlehensumme zw. 100.000 und 170.000
-> Die Bank verlangt einen Teil des Verkaufserlöses. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann fällig werden.

Vorfälligkeitsentschädigungsrechner gibt es im Internet. Aber auch die Bank berechnet Dir sofort die voraussichtliche Höhe. Die exakte Höhe kann erst zum Zeitpunkt der Rückzahlung  berechnet werden.

Das würde ich erst mal mit der Bank besprechen! Zustimmung der Bank vorausgesetzt, musst du erst mal beim Katasteramt eine Teilungsmessung beantragen, dann das Teil verkaufen.Die Bank wird dann vom Notar aufgefordert eine Mithaftentlassung zu erteilen. Und die bekommst du nur, wenn der Bank die Größe und der Wert des Teils, welcher bei dir bleibt, reicht um deine Schulden abzudecken. 

summerx 
Fragesteller
 09.09.2016, 22:10

Hallo, erstmal danke! und meinst du die Schulden des zu verkaufenden Teils oder der gesamten Finanzierung?

kabbes69  09.09.2016, 22:34
@summerx

Ich meine den Betrag, der im Moment auf deinem Darlehenskonto noch als Soll steht, also deine Restschuld. Die Bank könnte es auch von der Höhe der eingetragenen Grundschuld abhängig machen. Hast du zB eine Grundschuld von 100.000 €, muss der Bank dein Eigentum  - nach dem Verkauf der Teilfläche - im Fall einer Zwangsversteigerung noch die 100.000 € einbringen. Dein evtl. Käufer will ja deine Schulden nicht übernehmen und deine Bank will nicht auf Ihre Sicherheit verzichten.