Taxi kommt nicht - wer zahlt?

16 Antworten

Hallo noch einmal,

mittlerweile hat sich die Angelegenheit erfreulicher Weise geklärt. Ich habe dem Taxiunternehmen ein Schreiben zukommen lassen, in dem ich die Umstände erläutert habe, die Taxiquittung, meine Flugbuchung und die Zugverbindungen aufgeführte habe und um Erstattung der mir zusätzlich entstandenen Kosten (ca. 73 Euro) bat. Ohne Probleme überwies mir das Unternehmen den Betrag. Das ist doch wirklich kundenfreundlich! Danke auch noch einmal für alle Beiträge und Anregungen!

Rechtlich: Du kannst nichts machen. Die AGB der Taxiunternehmen schließen jede Haftung aus.

Moralisch: Die Nich-Taxifahrt hat einen Schaden verursacht. Diese Kosten müssen dir ersetzt werden vom Taxiunternehmen. Er sollte sich bei dir entschuldigen und das Geld vorbei bringen.

Vernünftig: Kein Taxiunternehmen möchte in den Ruf kommen, unzuverlässig zu sein. Sowas spricht sich nämlich rum. Man stelle sich vor, du würdest die Geschichte als Leserbrief deiner Lokalzeitung schicken. Das wäre schlechte Werbung. Also schreibst du ihm einen Brief, in dem der entstandene Schaden ganz sachlich geschildert ist. Schreib ihm auch, wohin das Geld überwiesen werden kann. Und danke ihm für die rasche Regulierung dieser Geschichte. Ein kluger Unternehmer wird diese Lösung akzeptieren.

Factoring  02.11.2010, 10:05

Das sehr ich anders. Verschlafen kann man nicht in den AGB wirksam ausschließen. Zudem gilt folgendes, damit AGB überhaupt wirksam vereinbart sind:

BGB § 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag

2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss

1.die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist und

2.der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist

AllesKnower  02.11.2010, 12:18
@Factoring

Das sehe ich genauso wie "Factoring" !

Zwischen dir und dem Taxiunternehmer wurde ein Personenbeförderungsvertrag geschlossen. Diesen hat der Taxiunternehmer nicht erfüllt. Er hat dir daher den Schaden zu ersezen.

Die Schadenhöhe sind die Mehrkosten, die dir entstanden sind.

Mehrkosten sind die 90 Euro abzüglich der Bahnkosten und der ersparten vorausichtlichen Kosten mit dem Taxi zum Bahnhof.

In den AGB könnte man so etwas theoretisch ausschließen (kurios: keine Haftung bei Verschlafen), das würde jedoch gegen § 305 BGB verstoßen, wonach auf AGB hingewiesen werden muss und dass die Vertragspartei davon Kenntnis nehmen kann. Allenfalls Höhere Gewalt wie Streik, Unruhen Naturkatastrophen wären Gründe, die man vereinbaren könnte und die eine Haftung ausschließen könnten.

Allerdings musst du beweisen, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde. Telefonprotokoll, Bestätigung vom Unternehmer.

Ich bin leider kein Anwalt und vom moralischen Standpunkt her gebe ich dir völlig Recht. EIN UNDING, wenn bestellte und zugesagte Taxis nicht kommen. Selbst habe ich das auch schon mal recherchiert und es schien leider wenig aussichtsreich, zumal man ja auch noch ein Beweisproblem hat.

Aber schick denen doch einfach eine Kurznotiz, mit der Bitte um Begleichung der Mehrkosten (ggü. Taxi + Bahn, also nicht die vollen 90 EUR sind dein Schaden). Dann kriegen sie zumindest einen Schreck, aber ob du das dann versuchen solltest, das gerichtlich durchzusetzen? Da lohnt vermutlich der Zeitaufwand nicht.

PS: Außerdem ist es üblich (wenn nicht sogar Vorschrift), dass der potentielle Arbeitgeber die Fahrtkosten trägt, wenn er dich zu einem Bewerbungsgespräch einlädt.

Du hattest nur eine mündliche Zusage - da ist das erste Problem. Zum anderen: Die meisten AGB von Taxiunternehmen schließen so eine Haftung aus. Und Drittens: Selbst wenn du die 90 EUR bezahlen musstest - das Taxiunternehmen würde allenfalls für die Mehrkosten aufkommen müssen, die dir entstanden sind - und die Fahrt hätte ich auch mit einem püntklichen Taxi was gekostet...

AllesKnower  02.11.2010, 09:42

Zu den AGBs mal folgende Frage, Jemand ruft bei einem Taxiunternehmen an und man einigt sich am Telefon, werden dann die AGBs überhaupt Bestandteil der Vertrages ?

Factoring  02.11.2010, 10:02
@AllesKnower

BGB § 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag

2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss

1.die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist und

2.der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.