Tausch der bestehenden Elternzeit
Hallo liebe Community,
ich benötige mal kurz Eure fachkundige Hilfe. Ich bin am 1.8. dieses Jahres glücklicher Vater eines kleinen Jungen geworden. Meine Freundinn ist nachdem Mutterschutz in Elternzeit gegangen und bezieht das Eltern- und Kindergeld, während ich weiter Vollzeit arbeiten gehe. Zum 1.8.2012 müsste Sie dann wieder arbeiten gehen. Wir haben jetzt aus verschiedenen Gründen die Überlegung angestellt, dass Sie wieder Vollzeit arbeiten geht und ich quasi den Rest der Elternzeit nehme. Wäre dies überhaupt rechtlich möglich und wie läuft dann das mit dem Elterngeld? Muss mein Arbeitgeben dies akzeptieren, wenn ich ihm mitteile in Elternzeit gehen zu wollen?
Im Voraus vielen danke für die Antworten
3 Antworten
Die Restzeit wäre ja jetzt noch 8 Monate. Wenn ich diese nehmen wollen würde und meine Freundinn wieder Vollzeit arbeiten gehen würde - muss ich dann Elterngeld separat beantragen?
also den restzeit der ja nich viel ist kannst du in elternzeit gehen, musst dies deinem arbeitgeber nur frühzeitig mitteilen. allerdings sollte man sich überlegen wer zu hause bleibt (nach der elternzeit) denn nen tagesmutterplatz für nen 1 jähriges ist schwer zu bekommen
Hallo,
hier sind die gesetzlichen Regelungen zur Elternzeit beschrieben:
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html
Wichtig ist, dass die Frist für den Antrag bei dem einen Arbeitgeber eingehalten wird und zum anderen, dass der andere Arbeitgeber (freiwillig?) einer Verkürzung der Elternzeit zustimmt. Verbindliche Auskünfte zu den Regelungen der Elternzeit gibt es bei der Elterngeldstelle.
Gruß
RHW