Tatsächliches Datum der Unterschrift bei Verträgen?
Hallo,
ich habe heute einen Vertrag erhalten und unterschrieben, dieser ist allerdings einige Tage zurückdatiert (15.01.2018). Auf der Seite der Unterschrift gibt es nur ein einziges Feld für das Datum. Dies wurde vorab ebenfalls mit 15.01.2018 ausgefüllt
Da ich festhalten möchte, dass ich heute erst von dem Vertrag Kenntnis bekommen habe, habe ich neben meiner Unterschrift p. 25.01.2018 geschrieben. Würde das rechtlich anerkennt werden oder zählt lediglich das Datum in dem dafür vorgesehenen Feld?
3 Antworten
Wann du einen Arbeitsvertrag abschließet ist egal. Es zählt wann du anfängst zu arbeiten. Also was solls. Spätestens auf der Gehaltsabrechnung, der Anmeldung bei der Kasse steht das Datum des ersten Arbeitstags drauf.
Bei mir kommst du wegen des Quatsch auf die "Fliegt wenn noch mehr kommt Liste"
So ganz erschließt sich mir der Hintergrund deiner Fragestellung nicht. Tatsache ist, dass der Vertrag erst mit der Unterzeichnung durch dich zustande kommt. 2 übereinstimmende Willenserklärungen führen zu dem Vertragsschluss. Der Vertrag gilt also mit dem Tag der Unterzeichnung durch dich als zustande gekommen.Auf das Datum der 1. Willenserklärung, d.h. den 15.1.2018 kommt es insoweit meiner Ansicht nach nicht an.
Du hättest den 15. durchstreichen und den 25. danaeben schreiben können. Es sei denn, es macht Sinn, und ist kein Nachteil für dich, dass der Vertrag rückdatiert war.
Der ganze Vertag ist schief, wenn 2 Daten draufstehen, wer soll dann wissen, welches gültig ist? In so einem Fall streicht man das alte durch und schreibt das aktuelle dazu.
Selbstverständlich ist das gültig, weil damit das Datum Deiner Unterschrift dokumentiert wird.
Und das ist von entscheidender Bedeutung, wenn es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag handelt - worauf Hexle2 schon ausführlich und richtig hingewiesen hat!
Also wäre das separate Datum neben meiner Unterschrift nicht rechtsgültig?