Taschenkontrolle auf Klassenfahrt?

8 Antworten

Wenn die Lehrer eine Taschenkontrolle für erforderlich halten, dürfen sie die auch durchführen.

Dazu bedarf es weder eines Paragraphen noch eines Gesetzestextes.

Und ja, damit auch Du es kapierst: es ist rechtens.

Da die Lehre die Aufsicht und Führsorgeplicht der Eltern übernehmen dürfe /müssen, sie sogar. Aufsicht über Schutzbefohlene.
Nachzulesen im  Internet.

Schulgesetz (Bundesland.)
Jugendschutzgesetz.
Schulordnung eurer Schule

Die § sucht euch selbst raus , da mehre eine Antwort wollen.

Mit freundlichem Gruß

Bley 1914

Nicht wenn Du ü18 bist. Wenn Du u 18 bist haben die Ertern die Aufsichtspflich auf den Lehrer / Betreuer übertragen und er darf die Regeln kontrollieren.

Da braucht es keinen Paragrafen, wenn die Lehrer mit der Aufsichtspflicht betraut sind, und vermuten, daß in den Taschen der Schüler sich unzulässige Dinge befinden könnten.

Die Schulordnung gilt uch auf Klassenfahrt... Lehrer dürfen verbotene Gegenstände einbehalten... usw. Warum muss man es so weit kommen lassen? Das macht doch nur schlechte Laune. Lehrer sind auch nur Menschen und auf Klassenfahrten sind dich auch ganz anders drauf als im Unterricht.