Tapetenfreie Wohnungübergabe nach Mietende rechtens?

5 Antworten

Faktisch ist es unerheblich, ob im Mietvertrag eine Klausel bezüglich Tapeten entfernen steht oder nicht und weiter ob eine solche Klausel wirksam ist oder nicht, denn mit der Vereinbarung im Vorabnahmeprotokoll hast Du quasi eine Individualvereinbarung oder einen eigenständigen Vertrag mit dem Vermieter abgeschlossen, der auch einzuhalten war.

Das Abreißen kannst du natürlich Niemandem in Rechnung stellen. Willst du etwa darauf klagen?

Mag sein, du bist noch froh, wenn der Vermieter betreffs Renovierung keine weiteren Ansprüche an dich stellt. Bis zu 6 Monate nach der endgültigen Abnahme kann er das tun.

Im Einzelnen kann man hier pauschal zu diesem enorm komplexen Vorgang der Renovierung beim Auszug nichts sagen.

albatros  16.01.2016, 02:30

Mag sein, du bist noch froh, wenn der Vermieter betreffs Renovierung
keine weiteren Ansprüche an dich stellt. Bis zu 6 Monate nach der
endgültigen Abnahme kann er das tun. 

Das gilt so nicht. es kommt immer drauf an, was wurde rechtswirksam vereinbart bzw.ist unwirksam.

Da es nicht vorher als Mehrleistung vereinbart war, gehe ich mal davon aus, das du keinen rückwirkenden Anspruch darauf hast.

Ist allerdings nur eine Vermutung von mir, hab keine 100%tige Kenntnis über die Rechtslage.

PaulBr81 
Fragesteller
 16.01.2016, 01:12

Ich leider auch nicht. Habe gerade nur ein Urteil vom Gerichtshof gefunden. Dort wurde die klage eines Vermieters in höhe von 4,391 Euro abgewiesen. Der Vermieter sollte die Whg tapetenfrei und mit gestrichen Heizkörpern übergeben. Dieser weigerte sich aber und hat vor Gericht recht bekommen. 

Rango87  16.01.2016, 01:15
@PaulBr81

Magst du mal den Link dazu hier in ein Kommentar schreiben? Würd mich jetzt schon interessieren.

Im Vorabnahmeprotokoll stande, tapetenfreie Übergabe (im mietervertrag nichts der gleichen).

Und warum habt Ihr es dann gemacht?

Was wurde im endgltigen Übergabeprotokoll bei Mietende diesbezüglich vereinbart? Falls du dort mit deiner Unterschrift bestätigt hast, dass du dich verpflichtet hast, die Tapeten zu entfernen (bzw. zuvor im Vorabnahmeprotokoll) wäre damit ein zu erfüllender separater Vertrag rechtswirksam abgeschlossen worden.

Was steht dazu im Mietvertrag? Wie soll dort stehend die Mietsache zurückgegeben werden? Ist es ein Formularmietvertrag?

Wenn nicht mit Unterschrift bestätigt, hättest du binnen 6 Monaten nach Rückgabe der Wohnung Anspruch auf Schadenersatz, sprich Erstattung deiner Aufwendungen.

Falls im Mietvertrag bereits das Entfernen der Tapeten gefordert wurde, wäre die gesamte Klausel zu Schönheitsreparaturen unwirksam.

Gleiches gilt bei unrenvierter Wohnungsübernahme und einer evtl. Quotenregelung zum Mietende.

Die beiden letzten Absätze haben zur Folge, dass keinerlei Schönheitsrep. durchgeführt werden brauchen. Die Wohnung wäre besenrein zurück zu geben.