TANZSTUDIO in Wohnhaus macht extrem Lärm?

5 Antworten

Wende Dich an den Vermieter.

Der hat für Ruhe zu sorgen.

Hallo, erstmal stellt sich die Frage wohnst du in einem Gewerbe- oder Halbgewerbegebiet, wenn ja hast du Pech gehabt. Wenn allerdings nicht ist dein Vermieter in Pflicht deine Wohnung bewohnbar zu halten. Nicht bewohnbar ist sie wenn deine Lebensaktivitäten eingeschränkt sind, dh. wenn die Musik zu laut ist, muss der Vermieter die Angelegenheit klären. Hilfreich ist auch einen Blick in Hausordnung zu werfen, denn wenn dort steht die Musik ist auf Zimmerlautstärke zu hören, hast du das Recht ganz klar auf deiner Seite. Zusätzlich kannst du wenns zu laut wird vllt einfach mal die Polizei rufen Viel Glück, LG

Ich kann die Frage nicht eindeutig beantworten. Ab 22.00 Uhr isses auf jeden Fall Ruhestörung, da führt kein Weg dran vorbei. ALLERDINGS: Es gibt da diverse Einschränkungen Wohngebiet / Mischgebiet / Gewerbegebiet. In einem Mischgebiet ist ein Gewerbebetrieb ausdrücklich nur gestattet, wenn "die das Wohnen nicht wesentlich stören.". Was ja hier der Fall ist. ( http://dejure.org/gesetze/BauNVO/6.html ) - Allerdings weiss ich nicht wer in einem solchen Fall der richtige Ansprechpartner wäre. Ich vermute mal das Ordnungsamt.

Im Mietshaus 10 Parteien ist in unten liegenden Ladenraum ein TANZSTUDIO eingezogen, die Musik wird in Diskolautstärke gespielt und ist extrem laut, nicht auszuhalten. Muß ich das hinnehmen, was kann ich dagegen tun. Die Betreiberin meint: ist halt ein Tanzstudio...

Nur wenn das Tanzstudio vor Deinem Einzug schon da war musst Du das hinnehmen.

Wenn das Tanstudio später kam, kannst Du Miete angemessen mindern.

Auch einBetreiber eines Tanzstudios darf nicht so laut Musik machen wie er will.

Nein, wenn das Tanzstudio nachträglich eingezogen ist, musst Du das nicht hinnehmen...