Tagesmutter: wer haftet, wenn das Kind etwas anstellt

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Kleine Kinder (und ich gehe davon aus, dass es nicht schon12 oder so ist) haften grundsätzlich nicht. Die Eltern nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht grob fahrlässig verletzt haben - da Du diese aber (sogar vertraglich) an die Tagesmutter übertragen hast, kann diese Dich nicht haftbar machen, ergo bleibt sie auf dem Schaden sitzen. Wenn eine Tagesmutter aber meint, soetwas schon mal "prophylaktisch" feststellen zu müssen, würde ich mich fragen, ob es die Richtige für mein Kind ist!

Du hast es m.E. exakt erfasst. Je nachdem wie alt das Kind ist, muss sie es beaufsichtigen (dafür wird sie schließlich bezahlt).

Wer allerdings mit so einer Argumentation ankommt, scheint mir kaum als Tagesmutter geeignet. Ich weiß, das es nicht einfach ist, eine zu finden, aber wenn Du Dich jetzt schon nicht ganz wohl mit ihr fühlst, willst Du ihr wirklich Dein Kind überlassen?

wenn sie eine seriöse und anerkannte tagesmutter ist, was ich gerade stark bezweifle, dann wäre sie für so etwas versichert. genau so wie in meiner kita ja auch der arbeitgeber versichert ist, falls mal einem kind etwas größeres kaputt geht.

Wenn du dich auf diese Bedingungen vertraglich festlegen lässt, gelten die auch. Allerdings wirst du solche Schäden dann aus eigener Tasche zahlen müssen. Deine Haftpflichtversicherung zahlt da nichts, da du ja deine eigene Aufsichtspflicht bei der Tagesmutter abgibst. Wenn die Tagesmutter für Geld Kinder beaufsichtigt, ist es ihr Problem, ihre Wohnung so zu sichern, dass nichts runter fällt. Außerdem hat sie selbst darauf zu achten, dass die Kinder keine Autos zerkratzen.

Dafür braucht sie eine Berufshaftpflicht. Auch ihre Private Haftpflicht tritt dafür nicht ein.

MezzoMixnix  10.12.2011, 20:10

was ist denn mit §828 I BGB?