Student stirbt/Bafög zurück zahlen?
Angenommen ein Student bezieht Bafög und stirbt dann aufeinmal, wer muss dann die Schulden zurück zahlen?
Die Eltern?
Oder wird das Geld was auf dem Konto des verstorbenen Studenten noch ist dafür benutzt? Wobei das dürfte in den meisten Fällen ja gar nicht langen
3 Antworten
Verstirbt der Studierende vor Fälligkeit des Geldes, dann wird der gesamte Betrag gelöscht. Wir hatten den Fall leider schon einmal. Die Eltern müssen dann gegenüber dem BAföG Amt nachweisen, dass das Kind verstorben ist.
Das wäre Erbe. Erbe besteht genauso aus Verbindlichkeiten an andere wie aus Ansprüchen an andere. Wer das Erbe annimmt, würde dann auch die Schulden zurückzahlen müssen.
Gar keiner. Niemand muss die Schulden von jemanden übernehmen nur weil er ein Familienmitglied war.
OK gut zu wissen