Student bei Eltern Wohnen - Wohngeldanspruch?
Hallo, ich weiß die frage wird sehr oft gestellt, aber zu meinem speziellen Fall habe ich keine Antworten gefunden.
Seit dem 01.03.2016 Wohne ich bei meiner Mutter und Ihrem Ehemann. Ich bin Student im 8. Semester und habe zuvor Bafög erhalten (6 Semester lang). Ich (26) arbeite zurzeit neben dem Studium und verdiene 650 Euro und habe keine anderen Einkommen. Meine Mutter möchte jedoch Miete von mir, als eine Art WG gemeinschaft. Sowohl meine Mutter, als auch ihr Ehemann arbeiten Vollzeit.
Habe ich unter diesen Bedinnungen Wohngeldanspruch ? Die Dame beim Wohnamt konnte mir leider nicht weiterhelfen. Habt ihr vielleicht ähnliche Situationen gehabt ?
Lg
4 Antworten
Nein, hast du nicht, da du kein Mieter bist.
Von 650€ kann man aber eigentlich Miete zahlen. Das ist der Betrag, den Studenten mit Baföghöchstsatz haben und damit Miete und das Leben zahlen. Das solltets du also hinbekommen.
Bis zum Ende deiner 1. Ausbildung sind zunächst mal deine Eltern unterhaltspflichtig.
Zum Wohngeld findest Du hier alles:
Das mit den 25 Jahren ist Unsinn.
25 Jahre gilt fürs Kindergeld, nicht für den Anspruch auf Unterhalt für die 1. Ausbildung.
Du selber kannst keinen Antrag auf Wohngeld stellen,denn du bist nicht Mieter von eigenem Wohnraum,dass könnte dann deine Mutter machen wenn diese Mieterin ist !
Es gibt im BGB - keine Altersgrenze von 25 Jahren,in Bezug auf einen Unterhaltsanspruch,diesen könntest du dann durch eine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium nicht mehr haben,aber nicht weil du schon 26 bist.
Wohngeldberechtigt ist nur der Mieter von Wohnraum, ich gehe nicht davon aus, dass du das bist. Im Übrigen bist du als Kind Haushaltsmitglied der wohngeldberechtigten Person. Einen eigenen Wohngeldanspruch hast du zwar nicht, jedoch kann der Mieter der Wohnung für alle nicht ausgeschlossenen Haushaltsmitglieder Wohngeld beantragen.
Bis zur ersten Ausbildung oder bis 25 und leider habe ich bereits beide Kriterien erfüllt. Meine spezielle Situation gibts leider unter keinem Ratgeber zur Wohngeld oder interpretiere ich es falsch ?