Student bei Eltern Wohnen - Wohngeldanspruch?

4 Antworten

Nein, hast du nicht, da du kein Mieter bist.

Von 650€ kann man aber eigentlich Miete zahlen. Das ist der Betrag, den Studenten mit Baföghöchstsatz haben und damit Miete und das Leben zahlen. Das solltets du also hinbekommen.

Bis zum Ende deiner 1. Ausbildung sind zunächst mal deine Eltern unterhaltspflichtig.

Zum Wohngeld findest Du hier alles:

http://www.studentenwerke.de/de/node/1014

soulexx 
Fragesteller
 09.03.2016, 15:03

Bis zur ersten Ausbildung oder bis 25 und leider habe ich bereits beide Kriterien erfüllt. Meine spezielle Situation gibts leider unter keinem Ratgeber zur Wohngeld oder interpretiere ich es falsch ?

Messkreisfehler  09.03.2016, 15:24
@soulexx

Das mit den 25 Jahren ist Unsinn.

25 Jahre gilt fürs Kindergeld, nicht für den Anspruch auf Unterhalt für die 1. Ausbildung.

Du selber kannst keinen Antrag auf Wohngeld stellen,denn du bist nicht Mieter von eigenem Wohnraum,dass könnte dann deine Mutter machen wenn diese Mieterin ist !

Es gibt im BGB - keine Altersgrenze von 25 Jahren,in Bezug auf einen Unterhaltsanspruch,diesen könntest du dann durch eine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium nicht mehr haben,aber nicht weil du schon 26 bist.

Wohngeldberechtigt ist nur der Mieter von Wohnraum, ich gehe nicht davon aus, dass du das bist. Im Übrigen bist du als Kind Haushaltsmitglied der wohngeldberechtigten Person. Einen eigenen Wohngeldanspruch hast du zwar nicht, jedoch kann der Mieter der Wohnung für alle nicht ausgeschlossenen Haushaltsmitglieder Wohngeld beantragen.