Stromzähler und Unterzähler

3 Antworten

Du als Laie (bzw. Vermieter) sicherlich nicht, hab da mal keine Sorge. Das wird entweder direkt von den Stadtwerken gemacht, wenn es darum geht den Zählerstand abzulesen oder der Vermieter muss dementsprechend etwas in die Wege leiten. Der Unterzähler ist ja gerade dafür da, damit das Ganze auseinandergehalten werden kann. Ansonsten mal Deinen Vermieter darauf ansprechen :) Wenn im Mietvertrag nichts anderes aufgeführt ist, hast Du Dich als Mieter nicht darum zu kümmern. LG

TechnoChris 
Fragesteller
 06.06.2012, 02:41

Ich bekomme ja die Rechnung vom Versorger über den Hauptzähler. Dann müsste ich die an den Vermieter weitergeben, der ließt bei der Tochter ab und ich müsste blind darauf vertrauen, dass der richtige Differenzbetrag bezahlt wird?

ShianPairu  06.06.2012, 02:54
@TechnoChris

Habe gedacht der Unterzähler wäre genau hinter dem Hauptzähler, also für Dich einzusehen. Natürlich nicht. Blind vertrauen sollte man bei so etwas nicht. Der Vermieter ist in so einem Fall dafür verantwortlich jemanden kommen zu lassen, der das macht. Der wird Dir denke ich noch nähere Informationen zukommen lassen.

Hm, das klingt ein wenig dubios, vielleicht aber auch einfach nur undurchsichtig.

Zunächst einmal beziehst du den Strom ja direkt vom Anbieter. Das heißt, du meldest dich bei den Stadtwerken (oder einem anderen Anbieter mit dem Bedarf und schließt auch den Vertrag). Das läuft ganz im Gegensatz zum Wasser, wo der Vermieter verantwortlich ist. Da schließt er den Vertrag und teilt die Kosten entsprechend der Zähler letztlich auf den Mieter auf. Daher ist hier der Vermieter in der Verantwortung den Zählerständ zu melden.

Anders beim Strom, da du den wie gesagt direkt beziehst, bist du verantwortlich für die Meldung der Zählerstände. Beim Wasser ist es übrigens auch nicht unüblich, dass der Mieter diese Ablesung vornimmt (nach Vereinbarung mit Vermieter).

Soweit kein Problem - allerdings kommt bei dir ja nun dieser Sonderfall hinzu mit dem für dich nicht kontrolierbaren Unterzähler. Da wäre es erst einmal interessant zu wissen, wie der Strom der Tochter abgerechnet wird. Eigentlich sollte sie einen eigenen Anbieter haben. Dazu wäre es aber nötig, dass dieser Unterzähler registriert ist und eine eigene Nummer hat. Da würde ich aufpassen. Ich kann mir gut vorstellen, dass der Vermieter bisher seinen Zähler hat laufen lassen und den Strom seiner Tochter ohne eigenen Vertrag verrechnet hat. Denn das würde einen 2. Vertrag vermeiden. Somit zahlt die Tochter nur für Verbrauch, nicht aber die Grundgebühr, die bei den Verträgen ja üblich ist. KANN sein, MUSS aber NICHT!

Was ich insgesamt dubios finde ist dieser Unterzähler, der sich offenbar in der Wohnung der Tochter befindet. Das ist äußerst unüblich, besonders in einem Mehrfamilienhaus. Da du Mehrfamilienhaus schreibst, gehe ich mal davon aus, dass hier mehr als 2 Parteien wohnen. Sollte dem so sein, müssen die anderen Parteien ja auch einen Stromzähler habe. Wo befinden sich diese denn? Oder gibt es noch mehr Unterzähler?

Das Problem beim Ablesen wird sein, dass der Unterzähler nicht erreichbar bzw. einsehbar ist. Wenn da son Grufti von den Stadtwerken kommt und deinen Stand abliest, kann es sein, dass er sich n Dreck um den Unterzähler schert. Wenn der nicht angemeldet ist, läuft der gesamte Strom über dich. Dann müßte der Vermieter bzw. seine Tochter am Ende zu dir kommen, dir ihren Verbrauch mitteilen und die Summe für den Verbrauch erstatten, so dass du letztlich nur deinen Verbrauch zahlst.

Aber ob das so läuft? Keine Ahnung. Frag doch einfach mal deinen Vermieter, wie das funktionieren soll :-)

Grüße, neron17

Den Hauptzähler liest der Versorger ab. Für den Unterzähler wäre der Vermieter zuständig. Ihr müsstet euch verständigen, wie hoch der Verbrauch der Tochter in etwa sein könnte und dass für diesen du monatlich von ihr bzw. dem Vermieter einen Abschlag bekommst. Abgerechnet wird dann nach Erhalt der Jahresrechnung vom Versorger. So mache ich das auch mit der Gartensparte, die an meinem HZ (für mein Gartengrundstück) angeschlossen ist. Am Besten du machst mit der Tochter des V. einen diesbezüglichen schriftlichen Vertrag.