Strompreiserhöhung rückwirkend zulässig?
Hallo,
ich habe am 01.11.2014 einen Vertrag mit dem Stromlieferanten EVD abgeschlossen. Am 27.08.15 bekomme ich eine Mail, dass sich der Strompreis erhöht und zwar ab dem 01.01.2015 sprich rückwirkend! Nun stellt sich mir die Frage, ob dies überhaupt zulässig ist.
Ich habe zum 01.11.2014 ein Strompaket mit 2700 kWh für 802,- Euro (brutto) abzüglich 15% Neukundenbonus bei 12 monatiger Laufzeit gekauft. 9 Monate später (27.08.2015) bekomme ich die Email, dass sich der Strompreis rückwirkend zum 01.01.2015 erhöht. Mein Strompreispaket soll nun statt 802,- Euro ganze 912,- Euro (brutto) kosten.
Es handelt sich um den Stromlieferanten EVD Energieversorgung Deutschland GmbH.
IST DIES RECHTENS? Ich kann es mir nicht vorstellen. Und leider kann ich im Internet trotz dreitägiger Suche nichts darüber finden.
Bitte helft mir, was kann ich tun? DANKE!
3 Antworten
Guckst Du hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/news__1700/NewsDetail__15355/
Schriftlich Widerspruch einlegen und auf Vertragseinhaltung beharren.
Diesen nochmal genau lesen, auch das Kleingedruckte!
Günter
Hast Du den Text aus meinem Link gelesen? Das Lesen kann ich Dir leider nicht abnehmen:
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Das EuGH-UrteilDrei Jahre nach Vorlage entschied der EuGH jetzt auch den Streit um die Preiserhöhungen in der Grundversorgung. Dies hat eine besondere Bedeutung, weil sich die Versorger hier stets auf die in Deutschland geltenden gesetzlichen Regelungen berufen hatten. Den Kunden müsse aber auch die Befugnis erteilt werden, gegen Änderungen der Lieferpreise vorzugehen, so das Gericht (Ziffer 46).
Kunden müssen rechtzeitig vor Inkrafttreten der Preisänderungen über deren Anlass, Voraussetzungen und Umfang informiert werden (Ziffer 47). Im Gegensatz dazu müssen Sondervertragskunden bereits vor Vertragsabschluss entsprechend informiert werden.
Zwar hatte der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof gefordert, die Wirkungen des Urteils nur für künftige Regelungen gelten zu lassen. Dem ist der EuGH jedoch ausdrücklich nicht gefolgt. Deshalb gilt das Urteil auch für Preiserhöhungen in der Vergangenheit.
Die gesetzlichen Regelungen über das Preisänderungsrecht hinsichtlich der „Allgemeinen Tarife“ beziehungsweise „Allgemeinen Preise der Grund- und Ersatzversorgung“ verstoßen deshalb seit Ablauf der Umsetzungsfrist der entscheidungserheblichen EU-Richtlinien in 2004 gegen EU-Recht und sind infolgedessen unwirksam.
------------------------ schnipp / schnapp -------------------------
Günter
Habe während du mir netterweise diesen Auszug zurecht geschnippelt hast nochmal genauer deinen Link gelesen. Danke nochmal! Ok, was tue ich nun am besten? Schreibe ich meinen Versorger an, dass diese Preiserhöhung nichtig ist, da ich nicht bereits vor Abschluss meines Vertrages über die Preiserhöhung informiert wurde?
Hier einmal die Mail vom 27.08.2015 Sehr geehrter Herr ....., Ehrlichkeit und Transparenz gehören zu unseren wichtigsten Grundpfeilern. Wir möchten Sie deshalb ohne Umschweife über die Preisanpassungen informieren, die wir im Zuge aktueller Strommarktentwicklungen durchführen müssen: Die Energiewende wird in den Medien bereits seit Monaten stark thematisiert. Sicher haben Sie bereits von Begriffen wie "EEG-Umlage", "KWK-Umlage" und "abschaltbaren Lasten" gehört. Auf unserer Homepage haben wir für Sie alle wichtigen Informationen diesbezüglich zusammengetragen. Untwww.ev-d.de.de erfahren Sie die Hintergründe und Zusammenhänge. Wir möchten unsere Kunden vor steigenden Kosten schützen und engagieren uns für preiswerte Energie. Erstmalig seit Einführung der "EEG Umlage" sinkt diese ab dem 01.01.2015 auf 6,17 Cent pro Kilowattstunde. Diese Ersparnis geben wir komplett an Sie weiter. Jedoch werden ab dem 01.01.2015 die Netzentgelte, die mehr als 20% des Strompreises ausmachen, um durchschnittlich 3,5% steigen. Durch den weiteren Ausbau der Windenergie und den damit verbundenen hohen Investitionen in das Stromnetz ist auch in den nächsten Jahren mit einem Anstieg der Netznutzungsentgelte zu rechnen. Leider können wir als "EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH" auf die staatlichen Reformierungen und den damit verbundenen Umlagen und Gebühren keinen Einfluss nehmen. Wir werden uns aber auch darüber hinaus in Ihrem Interesse dafür engagieren, die Bestandteile Ihres Energiepreises so niedrig wie möglich zu halten. Einen Teil der gestiegenen Kosten müssen wir allerdings zum 01.11.2015 umlegen. Ihr Paketpreis verändert sich auf 912 Euro (brutto). Alle weiteren Preiskonditionen bleiben wie vertraglich vereinbart unverändert. Sie haben das Recht, Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen. Wir möchten uns für Ihr Vertrauen bedanken und hoffen, dass Sie uns weiterhin treu bleiben. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung.
Nach Deinem Text liegt keine rückwirkende Erhöhung vor.
Für Dich wird die Erhöhung doch erst zum 01.11.2015 wirksam, wenn Du beim Lieferanten bleibst.
Unabhängig davon hast Du ein Sonderkündigungsrecht
guckst Du § 41 (3) EnWG
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/enwg_2005/gesamt.pdf
Aber das hat man Dir auch sinngemäß geschrieben.
Günter
Ich hab das Schreiben so verstanden, dass mein aktueller Tarif ab dem 01.01.2015 angepasst wird und mit der Abschlussrechnung 912,- Euro aufgeführt wird. Dies dann mit meinem Neukundenbonus verrechnet wird und somit quasi keine nennenswerte Rückzahlung erfolgt. Danke jedoch für deine Mühe. 👍
Die Netzbetreiber müssen bei der Bundesnetzagentu Ihre Netzentgelte genehmigen lassen.
Dann verrechnet der Netzbetreiber gegenüber dem Lieferanten das Netzentgelt.
Diese Berechnung hatte sich zum 01.01.2015 geändert, also was die Marktteilnehmer unter sich ausmachen.
Auf Dich schlägt das erst zum 01.11.2015 durch.
Günter
Rückwirkend geht garnicht.Der muss dir rechtzeitig bescheid geben das du wenn du das nicht willst durch Sonderkündigungsrecht dir einen neuen Anbieter suchen kannst.Aber einfach rückwirkend den Preis erhöhen und den Kunden nicht darüber rechtzeitig informieren ist abzocke.
Erkundige Dich mal beim Verbraucherschutz. Ob die dafür zuständig sind weiss ich nicht aber wäre ja schonmal ein Ansatz.
Ja zur Not natürlich. Hoffe hier kann mir jemand helfen. Danke dennoch.
Du kannst ja auch Deinen Energieversorger mal direkt drauf ansprechen und sagen,Du bist der Meinung,das die erhöhung so lange Rückwirkend gar nicht zulässig ist. Versuch mal.
Ist ebenfalls ne gute Idee. Das kann ich morgen direkt mal machen. Aber die werden mir eh sagen, dass dies so korrekt und wirksam sei.
Ich wünsch Dir trotzdem ,das Du Erfolg hast,ist ja ein Hammer,so was!
Danke, absolute Frechheit.
hmmmmm, kann hier leider nichts finden, was mich schlauer macht. Meine Frage ist ja, ob mein Stromlieferant den Preis einfach nach 3/4 der Laufzeit rückwirkend für das komplette Belieferungsjahr erhöhen kann?