Stromliefervertrag wie lange im Voraus abschließbar?
Meine Schwester wollte zum 01.01.2016 !!! den Stromversorger wechseln. Wegen der Laufzeit kam sie nicht aus dem alten Vertrag heraus. Somit kam der neue Vertrag nicht zu Stande. So dachte sie. Heute kommt Post vom "neuen Anbieter" und sie wird als Kundin zum 01.02.2018 !!!! begrüßt. Ist das rechtens, dass der Anbieter den Antrag zum 01.01.2016, natürlich auch mit den Preisen vom 01.01.2016 solange auf Wiedervorlage legt, bis der alte Laufzeitvertrag kündbar ist? Ist der Antrag zum 01.01.2016 noch gültig, obwohl längst andere Preise gelten?
1 Antwort
Auch in diesem Fall müsste es ein Widerrufsrecht geben. Die Frist dazu läuft mit dem Eingang der Vertragsunterlagen bei deiner Schwester.
Wenn sie diesen Versorger nicht will, sollte sie sich allerdings zügig um einen neuen bemühen, weil der Grundversorger immer eine teure Alternative ist.