Stromanbieter falsch abgelesen. Müssen wir die Stromnachzahlung bezahlen?

5 Antworten

Wir wollen nun erstmal Widerspruch einlegen weil es ist ja schließlich nicht unsere Schuld wenn die den Zählerstand falsch abgelesen haben. 🤣😂

Warum wurde die Rechnung nicht geprüft? Euer Verschulden, dass es nicht gleich aufgefallen ist.

Wenn der Verbrauch entstanden ist, dann muss er auch bezahlt werden. Im Übrigen würde das auch ein Gericht so sehen. Einzig und allein könntet Ihr fragen, ob Ihr eine kostenfreie Ratenzahlung bekommt.

EinGast99  03.03.2019, 15:14

Ergänzung: Ihr habt letztes Jahr wirklich geglaubt mit 225 kWh das ganze Jahr geheizt zu haben? 🤔 es wird schon so sein, wie es einige schreiben. Letztes Jahr gefreut übe den Fehler und dieses Jahr rummaulen.

Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann wurde für das vorletzte Jahr ein zu geringer Zählerstand erfasst und für das letzte Jahr dann wieder der dann korrekte Stand.

Das heißt in der Konsequenz: Für das vorletzte Jahr wurde zu wenig gezahlt, und der nicht abgerechnete Stromverbrauch landete nun im letzten Jahr. In der Summe also wurde die richtige Anzahl von Kilowattstunden für 2 Jahre abgerechnet. Nur eben nicht im richtigen Jahr, in dem der Verbrauch tatsächlich erfolgt ist. Ein Schaden könnte der lieben Oma nun allenfalls dadurch entstanden sein, dass der Strompreis pro kWh im letzten Jahr höher war als im vorletzten Jahr.

Aber: Es könnte auch sein, dass die liebe Oma durch den Ablesefehler für das letzte Jahr mit ihrem hohen Stromverbrauch in einer besser rabattierten Tarifeinstufung gelandet ist. Das wäre dann durchaus ein Vorteil gewesen und könnte sogar eine hypothetische Preiserhöhung ausgeglichen haben.

Der Fairness halber würde ich dem Stromversorger folgendes vorschlagen:

Gesamtverbrauch der letzten beiden Jahre geteilt durch 2 und daraus 2 neue Jahresabrechnungen erstellen (für vorletztes und letztes Jahr).

Auf keinen Fall kann ich empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen, denn dann seid Ihr auf jeden Fall auch mindestens eine Erstberatungsgebühr los (ca. 220 €). Und ob Ihr wirklich im Recht seid, da habe ich so meine Zweifel, denn schließlich seid Ihr ja auch nicht zum Anwalt gegangen, als die vorletzte Stromrechnung deutlich niedriger als sonst war. Und als für die vorletzte Abrechnung die Rückzahlung kam (vermutlich deutlich über 1000 € ...) da habt Ihr ja auch nicht beim Versorger angerufen und gefragt, ob er sich vielleicht geirrt habt , nicht wahr?

Und deshalb hebe ich auch den moralischen Zeigefinger, denn Ihr beklagt Euch ja über die "Frechheit" des Stromversorgers. Seid doch mal ehrlich zu Euch selbst: Die zu geringe vorletzte Jahresrechnung habt Ihr klammheimlich akzeptiert - und nun beklagt Ihr Euch bitterlich, wenn der Stromversorger den Fehler wieder korrigiert hat. Das ist doch nicht mehr als recht und billig! Wenn Ihr tatsächlich etwas zu beklagen habt, dann allenfalls, dass Ihr durch das Versehen des Ablesers im letzten Abrechnungsjahr vielleicht etwas ungünstiger abgerechnet wurdet. Hier von einer "Frechheit" des Stromlieferanten zu sprechen, ist also ziemlich unangemessen!

Nicht böse sein, aber ich denke, das musste gesagt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Jule17081994 
Fragesteller
 03.03.2019, 14:17

Also mit klammheimlich akzeptiert ist da nix wir haben davon Null Ahnung haben uns also auch nicht gewundert. Ich habe mich auf den Anbieter bzw. den Ableser verlassen. Aber ich kann es nicht nachvollziehen und werde das nicht so hinnehmen wenn ich einen Fehler vom Ableser ausbügeln muss. Wir haben eine Rechtschutz deswegen werden wir auch einen Anwalt hinzu ziehen. Auf alle Fälle ist es definitiv nicht fair vom Stromanbieter eine Oma mit einer Rente 2700 Euro abzuknüpfen.

EinGast99  03.03.2019, 15:06
@Jule17081994

Würde tatsächlich abgelesen oder doch nur geschätzt, weil die Ablesung von Euch fehlte?

Keine Ahnung ist ne gute Ausrede. Wer es nicht schafft, seine Zählerstände abzulesen und mit der Rechnung zu vergleichen sollte keine Verträge abschliessen.

Rechtschutz🤣 zahlt nur bei Chance auf Gewinn, seh ich nicht.

Wenn die Oma so knapp mit den Finanzen ist, dann hätte Euch vor einem Jahr auffallen müssen, dass Ihr eine fette Rückzahlung erhalten habt. Schließlich ist Euch ja dieses Jahr auch aufgefallen, dass Ihr eine Nachforderung bekommen habt. Insofern ist die zur Schau gestellte Entrüstung nicht glaubwürdig.
Mich als Büger regt einfach nur auf, dass viele Leute liebend gerne die ihnen nicht zustehenden Vorteile mitnehmen (hier: Rückzahlung vorletztes Jahr) , dann aber zum Anwalt rennnen, wenn sie ertappt wurden und genau das zahlen sollen, was sie auch verbraucht haben (hier: Summe Verbrauch letztes + vorletztes Jahr). Das ist im Übrigen auch unsozial gegenüber allen anderen, die ehrlich ihren Stromverbrauch bezahlen, denn auf deren Schultern wollt Ihr Euer Problem ja nun offensichtlich mit Hilfe des Anwalts abschieben. Sorry. Für mich ist das die falsche Ethik. Wünsche viel Spaß mit Anwalt und Gericht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Widerspruch einlegen. Der Stromanbieter hat die jährlichen Zählerstände gespeichert. Wenn in den letzten Jahren keine grossen Schwankungen im Stromverbrauch aufgetreten sind, kann man davon ausgehen, dass dies auch im vergangenen Jahr so war.

EinGast99  03.03.2019, 15:10

Den Stromanbieter interessiert das nicht. Erfassung und Übermittlung der Zählerstände obliegt dem Messstellenbetreiber.

Setzt euch auf jeden Fall mit dem Stromanbieter in Verbindung? Wurde von dort denn schon bestätigt, das falsch abgelesen wurde und habt ihr diese These jetzt erst mal aufgestellt? Letztendlich wird es davon abhängen ob das Unternehmen die falsche Ablesung eingesteht. Machen sie das nicht dann seid ihr in der Beweispflicht und dann sehe ich schwarz.

Jule17081994 
Fragesteller
 03.03.2019, 12:14

Ja haben sie am telefon gesagt haben beim Service telefon angerufen da haben sie gesagt das dass ein Mitarbeiter abgelesen hat von ihnen.

SlightlyAnnoyed  03.03.2019, 12:15
@Jule17081994

Dann svhriftlich darauf hinweisen und eine Neuberechnung verlangen.

Jule17081994 
Fragesteller
 03.03.2019, 12:29

Aber der hat es ja letztes Jahr falsch abgelesen das ist das blöde. Aber die können das ja trotzdem neu berechnen würdet ihr den Betrag erstmal bezahlen ne oder?

EinGast99  03.03.2019, 15:11
@Jule17081994

Bezahlen! Der Verbrauch ist entstanden. Für die Erfassung ist der Messstellenbetreiber verantwortlich, ohne eine Änderung durch diesen, brauch der Stromlieferant gar nichts machen.