Strom unwissend nicht angemeldet was nun?

8 Antworten

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6 monate nach Mietende sind Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis nicht mehr durchsetzbar. Eine Ausnahme bilden Nachzahlungen aus der Abrechnung der Betriebskosten. Erfolgte die Abrechnung der Betriebskosten des Jahres 2015 ohne den Bezug von Elektroenergie zu berücksichtigen, dann kann eine nachträgliche Berechnung jetzt nicht mehr stattfinden. Zudem fehlen die Zählerstände.

Eine Klage des Erben und damit aktuellen Eigentümers auf Zahlung von Kosten des Elektroenergiebezuges würde also vermutlich durch das Gericht abzuweisen sein. 

EinGast99  13.06.2016, 16:27

Nicht ganz richtig! Durch die Entnahme von Strom kam automatisch ein Stromliefervertrag mit dem Grundversorger zustande .... da nur der Nutzer der Wohnung Strom entnehmen konnte.

Wenn hier also der Vermieter der Stromrechnung widerspricht und anhand Mietvertrag die Nutzung durch den Fragesteller nachweist, ist der Grundversorger berechtigt, die Forderung dem Fragesteller in Rechnung zu stellen. Hierfür hat er wesentlich mehr als 6 Monate Zeit.

Einzig und allein der Nachweis der Zählerstände wäre schwierig. Aber bei Abmeldung des Vermieters und Anmeldung / Abmeldung des Fragestellers ohne Zählerstände, würden diese durch den Netzbetreiber geschätzt.

Der Vermieter kann hier also nicht mehr wirklich gegen den Mieter klagen, aber er hätte einen Anspruch gegenüber dem Stromanbieter!

Gerhart  13.06.2016, 17:32
@EinGast99

In diesem Fall hat der Hauseigentümer keinen Klagegrund, denn die Forderung des Stromversorgers kann nicht gegen ihn gerichtet werden. Sollte aber der Eigentümer an den Stromversorger Zahlung geleistet haben, so hat er den Umstand der Vermietung nicht beachtet. 

Es wäre zu untersuchen, ob der Vormieter seinen Stromversorger über seinen Auszug und damit Ende des Versorgungsvertrages durch Kündigung unterrichtet hat. Die Feststellung des Zählerstandes nach Auszug ist eine ungeschriebene Pflicht des Eigentümers ebenso wie die Feststellung der Zählerstände bei Herausgabe der Mietsache. Daran wird es wohl gemangelt haben.  

Naja verklagen ist imho Schwachsinn, da kann man sich auch einfach einigen. Sicherlich musst du den Strom bezahlen, allerdings muss dann auch belegbar dargestellt werden wie viel zu tatsächlich verbraucht hast, bzw. dürfen nur marktübliche Preise verlangt werden. 

Kann man das nicht eindeutig belegen (z. B. wie bei defekten Zähler) so ermittelt man den Durchschnittsverbrauch von z. B. drei Monaten und rechnet damit. So machen das auch EVU.

ich bin vor einem Jahr aus einer Mietwohnung ausgezogen jetzt meldete sich über den Hausbesitzer der Vormieter (Erbe des Verstorbenen) und möchte mich verklagen da ich den Strom nicht angemeldet hatte

Man muss doch nicht klagen, wenn man sich einigt, z.B. auf einen Durchschnittsverbrauch, so dass Du einen Anteil und er Vermieter einen Anteil zahlt.

Meine Frage an Sie wie verhalte ich mich jetzt ?

Auf jeden Fall per Einwurfeinschreiben dem Vermieter schreiben, dass man an einer für beiden Seiten akzeptable Lösung interessiert ist und auch Schreiben was Du hier geschrieben hast:

dazu muss ich sagen es war meine erste Wohnung und ich ging davon aus das der Strom mit in der Miete einbegriffen wäre.

LG

johnnymcmuff

kikki88 
Fragesteller
 12.06.2016, 17:49

Dankeschön !

Wie lange hast du in der Wohnung gelebt? Ich hatte mal eine ähnliche Situation, allerdings habe ich noch in der Wohnung gewohnt und mein Vermieter hatte mich nach einem Jahr angerufen, dass ich den Strom anmelden muss. Das habe ich dann bezahlt und alles war gut. 

Ich würde an deiner Stelle mit dem Vermieter vernünftig sprechen und fragen, um welche summe es sich überhaupt handelt. Du wirst ums bezahlen nicht drumherum kommen. Außer es ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Strom inklusive war.

Wenn du das Geld überwiesen hast, wird der Ex-Vermieter wohl keine Anzeige stellen. Es ist im Endeffekt sein gutes Recht, dass er nicht für dinge zahlen muss, die du Verbraucht hat. 

Es ist ein Fehler, den wahrscheinlich schon mehrern passiert ist aber dann auch nur einmal :)

kikki88 
Fragesteller
 12.06.2016, 17:38

1 1/2 Jahre

advexx  12.06.2016, 17:46
@kikki88

Echt verwunderlich, dass der "alte" Vermieter dich nicht angeschrieben hat. Generell weiss ich nicht, ob er noch "Recht" auf das Geld hat, bei deiner Situation. 

Allerdings halte ich es für richtig für seine eigenen Sachen gerade zu stehen. Dein Verbrauch, du solltest bezahlen und damit das ganze aus der Welt schaffen. 

Bei 1,5 Jahren handelt es sich wahrscheinlich um eine Summe von vielleicht etwas unter 500€ vielleicht mit Mahn und anderen kosten etwas mehr. 

Bist du vielleicht auch Rechtsschutz versichert? Dann könntest du auch da mal nachfragen, wie die Gesetzeslage ist. Bei manchen Versicherungen kann man auch im nachhinein noch eintreten. Und so eine Versicherung ist generell nie falsch

Strom ist nie in der Miete enthalten, da man deinen Verbrauch nicht kennt, das ist also deine Schuld. Versuche dich mit dem Erben gütlich zu einigen und bezahle deinen Verbrauch !

hauseltr  12.06.2016, 17:38

Strom ist nie in der Miete enthalten, ???

Will der Vermieter den Wohnungsstrom des Mieters nicht selbst bezahlen, muss er mit dem Mieter ausdrücklich vereinbaren, dass der Mieter sich selbst bei den Stadtwerken anmeldet.

Sein Stromverbrauch wird dann über den Stromzähler abgerechnet. Alternativ kann der Vermieter selbst den Strom beim Stromlieferanten beziehen. Der Mieter entrichtet dann an den
Vermieter eine Strompauschale oder eine Vorauszahlung auf seinen
Stromverbrauch.

http://www.nebenkostenabrechnung.com/stromkosten-teil-nebenkosten/

Schneefall222  12.06.2016, 17:48

Es gibt auch Wohnungsanzeigen wo drin steht mit Vorauszahlung Strom Betrag xxx.

Schneefall222  12.06.2016, 17:50

Aber in diesem Fall einige dich mit den beteiligten. Sonst kannst du bei der Verbraucherzentrale mal fragen wie man nachträglich Strom berechnet. Frag nach Formeln oder so was.