Strom abschalten im gemeinschaftskeller?

2 Antworten

Natürlich kannst Du das Licht abschalten.

Die anderen Mieter können dann den Mangel dem Vermieter melden und der muss dann veranlassen dass der Mangel behoben wird.

Oder Du einigst Dich mit dem Vermieter auf Summe X, wenn alles so bleiben soll.

... das hört sich wirklich wirr an, und der Vermieter möge sich belesen. Ist doch ganz einfach, oder?