Stress in der Arbeit, bis kündigungsfrist krankschreiben lassen, und wie kündigung schreiben?
Hallo,
Undzwar habe ich einen Ausbildungsplatz angeboten bekommen. gut, nichts dabei gedacht und durfte vor 2 monaten schon ohne Ausbildung dort anfangen zu arbeiten allerdings nach kurzer zeit gemerkt das wird nichts, ich werde gemobbt. Mir werden fehler unterstellt und mir wird ein Diebstahl unterstellt so, nun habe ich wahrscheinlich eine neue Ausbildungstelle. Kann mich der Arzt für die Kündigungsfrist krankschreiben wegen dem ganzen stress? Ich bin echt kein Jammerlappen aber gestern als ich in die Arbeit musste bin ich komplett in tränen ausgebrochen. Sobald ich dort einmal RENNEN muss Lachen die Mitarbeiter und es kommen Sprüche wie " da wackelt ja alles" Und wenn ich die Kündigung schreibe bis wann ist dann die Frist?
hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis vom ..... ordentlich und fristgerecht zum ..... <- Und das wäre wann? § 622 BGB
Danke für eure Hilfe!
Mfg
8 Antworten
Ich denke ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber wäre hier sinnvoll. Du sagst das du gemobbt wirst und hier nicht arbeiten möchtest, und auch die Ausbildungsstelle nicht willst. DU sagst das du deine vertraglichen Pflichten erfüllen willst, wenn man ordentlich miteinander umgeht und dann wird der AG sich äussern müssen.
Eine Saubere Lösung wäre ein Auflösungsvertrag. Ich wüsste zwar nicht warum ein AG da etwas gegen haben sollte, aber für diesen Fall solltest du die Kündigung von Arbeitsvertrag und Ausbildungsstelle dabei haben ( zwei verschiedene Schreiben) und ein weiteres, in dem der AG dir den Erhalt bestätigt.
Krankschreiben lassen ist für mich ein Zeichen von Feigheit und geringer Sozialkompetenz. Das würde ich nur machen wenn der AG sich zickig zeigt, oder nicht in der Lage ist das Mobbing abzustellen.
In jedem fall wünsch ich dir alles gute und toi toi toi
Das ist richtig, aber es wird hier leider immer wie ein Kavaliersdelikt behandelt.
Hast du überhaupt einen schriftlichen Vertrag? Wenn ja, stellt sich die Frage, ob du vielleicht noch in der Probezeit bist, denn dann kannst du mit 14tägiger Frist ohne Begründung kündigen (wie dein Arbeitgeber übrigens umgekehrt auch).
Dein Arzt kann dich natürlich krank schreiben und - wenn das Ganze länger dauert - kann er dich zum Psychiater überweisen, der dich länger krank schreiben kann.
Ob du deinen Urlaub nimmst oder ausbezahhlt bekommst, musst du allerdings mit dem Chef aushandeln, sofern dazu nicht ganz klar etwas im Vertrag steht.
Hier geht es um 2 Verträge:
Welche Kündigungsfrist mußt Du gemäß Arbeitsvertrag einhalten? Wurde dort eine Probezeit mit verkürzter Kündiungsfrist vereinbart?
Ausbildungsvertrag: Welche Kündigungsfrist vor- bzw. nach Ausbildungsbeginn in der Probezeit?
Text: Ich kündige meinen am xxxxx abgeschlossenen Arbeitsvertrag / Ausbildungsvertrag fristgerecht zumXXXX.
Hast Du eine Probezeitvereinbarung?
Ohne Probezeitvereinbarung hast Du eine Frist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats (§ 622 Abs. 1 BGB).
Wenn Du es nicht mehr schaffst bis zum Ende der Kündigungsfrist zu bleiben, solltest Du um einen Aufhebungsvertrag bitten. Der kann zu jedem beliebigen Termin geschlossen werden. Hast Du noch Urlaubsanspruch, beantrage diesen auch gleich.
Ja, ich habe noch 19 Tage Urlaubsanspruch kann man den ganz einfach beanspruchen bzw in die Kündigung mitreinschreiben?
Du hast oben geschrieben, dass Du seit zwei Monaten im Betrieb arbeitest. Wo nimmst Du die 19 Urlaubstage her oder habe ich da etwas missverstanden?
Ich kenne mich nicht wirklich im Arbeitsleben aus, allerdings haben wir einen Scanner in der Arbeit und dieser zeigte mir einen Resturlaub von 19 tagen an.
Als Du den Arbeitsvertrag abgeschlossen hast, wurde Dein Urlaubsanspruch für den Rest des Jahres errechnet.
Wenn es im Betrieb z.B. 24 Urlaubstage/Jahr gibt, bekommst Du für jeden voll gearbeiteten Monat 1/12 davon, also 2 Urlaubstage. Die Anzeige die Du siehst bezieht sich also nicht auf den jetzigen Urlaubsanspruch. Bei zwei voll gearbeiteten Monaten hast Du Anspruch auf entsprechend 4 Urlaubstage.
Urlaub kannst Du bei einer Kündigung selbstverständlich gleich als Freizeitausgleich beantragen. Kannst Du ihn nicht mehr nehmen (z.B. wegen einem Aufhebungsvertrag), wird er nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz ausgezahlt.
Also ob dein arzt dich krank schreibt muss dein Arzt entscheiden...
Fängt dann nicht ein neuer Vertrag am 1.8. für dich an wo du probezeit hast oder hadt du ggf sogar noch probezeit? Dann wird das mit dem kündigen sicher kein Problem werden... viel Erfolg
Aus der Probezeit vom Arbeitsvertrag bin ich schon raus, den Ausbildungsvertrag kann man ohne probleme schon vor Beginn der Ausbildung kündigen.
Krankschreiben lassen,ohne wirrklich krank zu sein ist schlicht und einfach Betrug.