Straßenreinigung durch den Mieter

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auch wenn der Mieter nicht einverstanden ist?

Grundsätzlich kann das von der Eigentümergemeinschaft mehrheitlich so beschlossen werden. Ob die Kosten allerdings anteilig auf den Mieter umgelegt werden können, hängt von dessen Mietvertrag ab.

Ja, natürlich. Weil der oder auch die Grundstückseigentümer gegenüber der Kommune für die Reinigung zuständig ist. Wie er das ordnet, ist seine Angelegenheit. Mietrechtlich gilt die mietvertragliche Vereinbarung. Hat darin der Mieter die Reinigungspflicht, wird sie genommen durch eine Firma. Die Kosten dafür trägt nun der Vermieter und der Mieter ist fein raus, so jedenfalls die Gerichte (Beispiel LG Leipzig). Er spart seine Arbeit und die Geräte und der Vermieter hat weniger in der Geldbörse. Alles ganz einfach.

Nach erfolgloser Abmahnung ohne weiteres. Dieser Mieter verletzt seine Vertragspflichten. Vorausetzung ist insgesamt, dass diese Arbeit auch wirksam auf die Mieter überhaupt übertragen wurde. Wenn nicht, kann keine einseitige Vertragsänderung seitens des Vermieters erfolgen.

Wenn im Mietvertrag steht ,das die straßenreinigung umschichtig zu machen ist,und Einer macht garnichts,kann nach abmahnung und Ankündigung das Ein Räumingsdienst beauftragt wird,nach entsprechender Frist der Räumdienst bestellt werden

Kommt drauf an was in der Eigentümerversammlung beschlossen wird. Der Mieter muss sich mit den gegebenen Bedingungen dann abfinden.