Strafmündigkeit mit 15?

16 Antworten

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mit 15 Jahren bist du voll strafmündig und wirst ggf. nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.

Das Jugendstrafrecht ist allerdings um ein Vielfaches milder als das Erwachsenenstrafrecht

Ab 14 ist es.

Rechtliche Situation in Deutschland [Bearbeiten]Das deutsche Strafgesetzbuch schreibt für die Strafmündigkeit das vollendete 14. Lebensjahr vor (§ 19 StGB). Dabei benutzt das Gesetz selbst den Begriff "Strafmündigkeit" nicht, sondern spricht von Schuldunfähigkeit des Kindes. Im Vorläufer des Strafgesetzbuches, dem Reichsstrafgesetzbuch von 1871 [1] trat die Strafmündigkeit mit dem vollendeten 12. Lebensjahr ein. Durch das am 16. Februar 1923 neu erlassene Jugendgerichtsgesetz wurde die Strafmündigkeit auf 14 Jahre angehoben. Mit dem Reichsjugendgesetz vom 6. November 1943 sank die Schuldfähigkeit wieder auf 12 Jahre. Die Neufassung des Jugendgerichtsgesetzes, vom 1. Oktober 1953, erhob die heutige noch gültige Grenze auf 14 Jahre. [2]

Personen, die zur Tatzeit jünger als 14 Jahre sind (also "Kinder" im Sinne des Gesetzes), können somit nicht bestraft werden. Das Familiengericht kann jedoch außerhalb des Strafverfahrens bestimmte Maßnahmen anordnen.

Wird dennoch ein Strafverfahren gegen ein Kind eingeleitet, so ist es nach § 170 Abs. 2 StPO durch die Staatsanwaltschaft oder durch das Gericht einzustellen.

Unbeschadet dessen können jedoch zivilrechtliche Ansprüche gegen das Kind und eventuell gegen die Aufsichtspflichtigen (z. B. Haftung für Aufsichtspflichtverletzung) geltend gemacht werden, da die Deliktsfähigkeit nach anderen Kriterien zu beurteilen ist als die Strafmündigkeit.

Jugendliche (also Personen zwischen 14 und 18 Jahren, § 1 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz - JGG) sind gem. § 3 JGG individuell strafrechtlich verantwortlich, wenn sie zur Zeit der Tat nach ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug sind, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.

Mit 14 ist man strafmündig, wird nach dem Jugendstrafrecht bestraft.

Wolli1960  06.03.2012, 17:48

Jou!

Mit 14 bist du in Deutschland strafmündig. Du musst dich für Straftaten verantworten und wirst nach Jugendstrafrecht bestraft.

Bis zu mehreren Jahren kannst du sitzen. Genau weiß ich das auch nicht.

Wolli1960  06.03.2012, 17:50

Die Höchststrafe im Jugendstrafrecht beträgt 10 Jahre. Auch im Rahmen der Gesamtstrafenbildung kann sie nicht überschritten werden.