Strafe wenn man den Roller frisiert?

6 Antworten

Wenn Du Dein Mofa "frisierst", kann es Dir bei einer Polizeikontrolle durchaus passieren, dass die Weiterfahrt untersagt und das Zweirad zwecks Vorführung beim TÜV sicher gestellt wird. Das bedeutet für Dich auf jeden Fall Kosten fürs Abschleppen, TÜV-Gutachten sowie Strafe. Dann bist Du im Zweifel mal locker ein paar hundert Euro los. Und das ganze unabhängig von einer eventuellen Sperre beim Führerschein.

Die Strafe ist noch das geringste Übel.....

Viel schlimmer ist der fehlende Versicherungsschutz....
Wird durch das frisierte Fahrzeug jemand verletzt, musst Du zunächst mal alle Arzt / Krankenhauskosten tragen, darüber hinaus den evtl.. entstandenen Lohnausfall und sollte die Person dauerhaft geschädigt bleiben, auch noch eine lebenslange Rente zahlen. Für Sachschäden die mit dem Fahrzeug angerichtet werden gilt das gleiche.

Zur Erfüllung der Kosten und Renten wird Dein gesamtes- auch zukünftiges pfänbare Vermögen sowie Dein gesamtes- auch zukünftig pfänbares Einkommen herangeogen. 

Schlimmstenfalls wirst Du, egal wieviel Du verdienst, niemal über den Hartz IV Satz hanaus kommen, solange bis alle Kosten und Renten bezahlt sind.

migebuff  18.09.2017, 18:59

Rechtsgrundlage? Es besteht ein Versicherungsvertrag. Der Regress ist auf 5000€ pro Obliegenheitsverletzung begrenzt.

verreisterNutzer  18.09.2017, 19:10
@migebuff

Eine Änderung der Fahrzeugleistung ist keine Obliegenheitsverletzung ! ! !

Da es sich bei dem Fahrzeug auf Grund der geänderten Leistung und der erloschenen Betriebserlaubnis nicht um das versicherte Risiko handelt besteht keinerlei Versicherungsschutz.

migebuff  18.09.2017, 19:17
@verreisterNutzer

Ich sehe kein Zitat der Rechtsgrundlage. Das ist scheinbar beim Abschicken des Beitrags verloreren gegangen.

Zitat aus seinen Vertragsbedingungen:

2) Bei Verletzung einer nach Abs. 1 vereinbarten Obliegenheit oder bei Gefahrerhöhung ist die Leistungsfreiheit des Versicherers in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen auf den Betrag von höchstens je 5.000,-- EUR beschränkt

Es kann niemals "keinerlei Versicherungsschutz" vorliegen, solange ein Vertrag besteht:

§ 117 VVG Leistungspflicht gegenüber Dritten

(1) Ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung dem Versicherungsnehmer gegenüber ganz oder teilweise frei, so bleibt gleichwohl seine Verpflichtung in Ansehung des Dritten bestehen.

Mit diesem frisierten Roller zu fahren bedeutet in einer Kontrolle
Fahren ohne die gültige Fahrerlaubnis.
Abgesehen von einer Geldstrafe gibt es bei einem Unfall auch noch Probleme wegen der Haftpflicht Versicherung
Führetscheinsperre für Pkw oben drauf.
Lohnt sich das?

verreisterNutzer  18.09.2017, 18:42

Bei einem Unfall mit Personenschaden wird er über die Strafe von bis zu einem halben Jahresgehalt (180 Tagessätze) im Verhältnis zu den Schadensersatzforderungen ehr schnell hinweg kommen. Die Strafe ist nach ein paar Jahren abgestottert, oder wird möglicherweise in Sozialstunden abzuleisten sein. Schadensersatzforderungen kann er dagegen schlimmstenfalls lebenslang mit allem was er hat und je haben wird, abbezahlen. Da man Ihm alles sofort nimmt so wie es bei ihm rein kommt, wird er nie die Möglichkeit haben, trotz gut bezahlter Arbeit über die Grundsicherung hianaus zu kommen.

Dein Führerschein gilt ja nur bis 30 kmh. Also musst du die Prüfung machen

Kann so und so ausfallen ... ich sag dir ganz klar , Chill das Jahr mit 25km/h ... denn erwischt werden ist den Aufwand für ein Jahr warten wirklich nicht wert !!!