Strafe wegen Zivilcourage oder Wegschauen?

5 Antworten

Wenn man für Zivilcourage rechtlich belangt wird, dann sollte man sich das einfach nicht gefallen lassen und Rechtsmittel einlegen. Ganz einfache Sache.

Deine Frage ist zu pauschal und zu vorverurteilend. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Ein Täter der von einem couragierten Dritten per Zivilcourage an seiner Straftat gehindert wird, kann den Dritten anzeigen.

Und der Richter glaubt dann eventuell dem Täter, der hier dann das vermeintliche Opfer war. Dann muss der Dritte sich halt gegen das Urteil wehren.

Grundsätzlich darf jeder Straftaten von anderen unterbinden. 32 StGB - Notwehr und 127 StPO - Jedermann Festnahme Recht )

Grundsätzlich helfen, mir relativ egal was danach auf mich zukommt. Natürlich angemessen helfen, "nur" weil einer geschubst wird, kannst du dem Schubser nicht die Schädeldecke einprügeln.

Grundsätzlich ist Gewalt zu vermeiden und es gibt einige Möglichkeiten das zu tun. Du solltest nicht einschreiten, wenn eine größere Gruppe auf einen los geht, dann heißt es Krankenwagen und Polizei rufen und gegebenenfalls Lärm machen und die Aufmerksamkeit wegziehen.

Ein anderer Mensch ist es für mich nicht Wert, dass ich folgen Schäden davontrage.

"angemessene gewalt" ist eben sone sache. viele sind wohl einfach nicht in der lage angemessen richtig zu beurteilen.

generll gilt wie bei verkehrsunfällen: erst absichern. heißt in dem fall polizei rufen, gegebenenfalls andere passanten herbeirufen um dann gemeinsam auf den täter einzureden. gewalt sollte immer das letzte mittel sein.

Wenn Nothilfe so ausartet, dass man an einem mutmaßlichen oder vermeindlichen Angreifer eine schwere Körperverletzung begeht, dann kann dies als Straftat gewertet werden.

Ein Nothilfeexzess wird nicht immer bestraft. Es hängt davon ab, ob man die Lage hätte besser einschätzen können müssen und auch mit einer weniger gewalttätigen Methode hätte reagieren können.

Nur verbal einzuschreiten, oder aber die Polizei zu Hilfe zu rufen wird aber sicherlich nicht bestraft.

Ich würde wahrscheinlich helfen (wenn nötig, mit Gewalt). Danach kann man sich immernoch nen Anwalt nehmen oder einfach beteuern, dass es Notwehr war (was dann ja auch stimmt).