Strafe bei gefährlicher Körperverletzung auf straßen, Wegen und Plätzen

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deine Aussage widerrufen - aber bittesehr nicht alleine, auch die Vorladung hats schon in sich. Nimm dir einen Anwalt und den zur Unterstützung. Das wird dich zwar etwa 2-300 Euro kosten, wenn du keine Versicherung hast, die das tragen will, kann dir aber enorm viel Ärger ersparen. Bei gefährlicher Körperverletzung (wenn so die Anklage lautet) ist der Spaß nämlich zu Ende.

Hendrik1985 
Fragesteller
 16.02.2011, 16:51

Sowas kann ich mir nicht leisten...

na ja... sooo voll kannst du dann ja wohl nicht gewesen sein, wenn du dich noch so detailliert erinnerst. Nach der Regel: Kinder und Betrunkene sagen immer die Wahrheit, wird es wohl sehr schwer, den Richter von deiner Unschuld zu überzeugen. Versuche so ehrlich und glaubwürdig wie möglich zu sein. Denk dir vor allem eine gute Erklärung für dein "Geständnis" aus. Vielleicht kannst du den Richter ja überzeugen, dir zu gauben. Oder der wahre Täter wird ermittelt und gibt es zu.

Hendrik1985 
Fragesteller
 16.02.2011, 16:55

Ja das meiste hab ich von meinen arbeitskollegen, der weiß ja auch das ich das NICHT war (also verletzung im Gesicht) Ich kann mich ja auch nur noch bruchteilig dran erinnern, und mir wurde ja auch viel danach erzählt wie es war, und da fällt ein das ja auch wieder ein. Lg

so, dritter versuch: ich an deiner stelle würde eben sagen, wie es war. genau deswegen sollst du ja zur polizie. klar, ist blöd, wenn du dahin gehst und denen dann erstmal erzählst, das du es gar nicht warst und du im betrunkene zustand was zugegeben hast, was du nicht warst. aber anders kommst du da nicht raus. problem wird, wenn sie es dir nichtr glauben, aber fakt ist, das die dir das alles erstmal beweisen müssen. also sei easy, geh dahin und erzähl, wieso und warum du den schei** erzählt hast.