Strafbarkeit bei Hakenkreuz tatoo?

4 Antworten

Das Tätowieren selbst ist nicht strafbar, aber das öffentliche Zeigen der Tätowierung.

Zuhause kann sie so rumlaufen, aber sobald sie das Haus verlässt, muss sie die Tätowierung abdecken, so dass sie nicht sichtbar ist. Ansonsten macht sie sich nach § 86a StGB strafbar.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86a.html

Ich denke, dass sich noch strafbarer der Tätowierer gemacht hat.
Die Wand kann ja auch nichts dafür, dass sie nachts von feigen Idioten angesprüht wird.