Stiefvater oder leiblichen Vater bei Bewerbung angeben?
Hallo ! :)
Ich schreibe momentan Bewerbungen für eine Ausbildung. Ich bin noch nicht volljährig, also muss ich immer meine Eltern eintragen. Mein Stiefvater lebt schon seit über 10 Jahren bei uns und ist für mich mein Vater. Zu meinem leiblichen Vater habe ich kaum noch Kontakt und er wohnt auch sehr weit weg. Meine leiblichen Eltern haben das geteilte Sorgerecht, mein Stiefvater hat nur das "kleine Sorgerecht" weil meine Eltern (Mama + Stiefvater) verheiratet sind und haben demnach auch den gleichen Nachnamen (ich habe meinen Geburtsnamen, also den von meinem Vater, behalten). Zusätzlich wollte ich mich auch da bewerben wo mein Stiefvater arbeitet.
Macht es nicht mehr Sinn dann Mama und meinen Stiefvater anzugeben ? Mama kann ja alles unterschreiben...
Zu dem Bild: Da steht ganz unten "Rolle" was müsste ich angeben, wenn ich meinen Stiefvater eintragen würde?
4 Antworten
Es sind hier die Erziehungsberechtigten, bzw. deine leiblichen Eltern anzugeben.
Das gilt ja auch aus dem angehängten Bild hervor. Dort steht ja eindeutig 1. und 2. Erziehungsberechtigter.
Ich finde es allgemein fraglich, solche Daten bei einer Onlinebewerbung abzufragen. Was haben die persönlichen Verhältnisse der Eltern, für die man als Kind nichts kann, mit der eigenen Eignung zu tun?
Als Bewerber muss man unnötig Formulare ausfüllen, als Scheidungskind kann man unbewusst Nachteile erleiden und diese privaten Daten stehen dann in einer Datenbank, auf die man keinen Zugriff hat. Das Unternehmen erleichtert sich die Arbeit, aber als Bewerber hat man durch solche Abfragen nur Nachteile.
Wer erziehungsberechtigt ist, kann man am Ende des Bewerbungsverfahrens immer noch klären, mit denjenigen Bewerbern, die es betrifft.
Wenn dein Stiefvater dich nicht adoptiert hat und somit Erziehungsberechtigter ist, so gehört dein leiblicher Vater welcher ja das Sorgerecht für dich hat dort eingetragen.
Durch die Rollenauswahl ist doch ganz klar, was du angeben musst... deine Mutter und deinen leiblichen Vater. beide haben das geteilte Sorgerecht.