Steuersatz der Kapitalerträge während Arbeitslosigkeit (unter 25 % möglich? )

3 Antworten

Erstattung mit Anlage "KAP"

Das Finanzamt erstattet die Steuer, wenn ein Antrag darauf mit der Anlage
"KAP" der Steuererklärung gestellt wird. Dazu müssen Sparer in Zeile 4
der Anlage "KAP" eine "1" eintragen – und alle Kapitalerträge auflisten.

Liegt die individuelle Steuerlast unter der von der Bank einbehaltenen
pauschalen Abgeltungsteuer (25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und
gegebenenfalls Kirchensteuer), ermitteln die Finanzbeamten die Differenz
– und erstatten den Betrag.

Wer unterhalb von Grundfreibetrag, Sonderausgabenpauschbetrag und
Sparerpauschbetrag liegt (8841 Euro für Singles und 17.682 für
Eheleute), braucht keine Einkommensteuer zu zahlen. Nur kann das die
Bank nicht wissen und zieht erst mal Abgeltungsteuer ein. Die
Steuererklärung bewirkt dann, dass der Fiskus die gesamten Abzüge zurück
überweist.

Müsste somit auch bei Arbeitslosigkeit gelten.

egglo2  05.04.2016, 19:45

Übrigens, hier noch ne Info zum Krankentagegeld

https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=273&tx\_ttnews[tt_news]=14180&cHash=158de849c2c52ba09f3e431f7ac6cd5b






Finanzen 05.04.16
Die Steuerquittung kommt später

Kaum bekannt: Krankengeld kann zu Steuernachzahlungen führen



Berlin (dpa/tmn)
Wer längere Zeit krank ist, erhält Leistungen aus der
Krankenversicherung. Gesetzlich Versicherte erhalten dabei in der Regel
ein sogenanntes Krankengeld, Privatversicherte bekommen Krankentagegeld.
"Die Unterscheidung ist nicht nur begrifflicher Natur", erläutert Erich
Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Zwar sind
sowohl das Krankengeld als auch das Krankentagegeld steuerfrei.
Allerdings unterliegt das Krankengeld dem sogenannten
Progressionsvorbehalt.


 


Das bedeutet: "Das Krankengeld wirkt sich auf die Höhe des
Steuersatzes für das übrige - also das steuerpflichtige - Einkommen aus,
das Krankentagegeld hingegen nicht." In der Praxis führt der Bezug von
Krankengeld und dem damit einhergehenden Progressionsvorbehalt nicht
selten zu Steuernachzahlungen. Steuerpflichtige, die ein sogenanntes
Krankentagegeld aus einer privaten Versicherung erhalten, sollten darauf
achten, dieses nicht als Krankengeld unter dem Punkt
Lohnersatzleistungen anzugeben. 






Es kommt bei der Versteuerung von Kapitalerträgen nicht darauf an, wann Du sie Dir auszahlen lässt. Entscheidend ist das Datum der Gutschrift auf Deinem Konto. Tagesgelder z. B. werden üblicherweise zum Monatsende versteuert. Dann wird auch die Steuer einbehalten, wenn Du keinen Freistellungsauftrag hast. Dividenden aus Aktien werden besteuert, wenn der Beschluss der Aktiengesellschaft über die Höhe der Dividende und den Auszahlungstag vorliegt usw. Also kannst Du den Zeitpunkt der Versteuerung nicht beeinflussen.

vincelaken2 
Fragesteller
 15.09.2012, 09:39

Es handelt sich bei meinen Kapitalerträgen aber nicht um Dividenden aus Aktien,Tagesgelder oder dergleichen. Ich möchte darauf auch nicht weiter eingehen,aber ich kann zu 100% und absolut sicher sowohl den Zeitpunkt der Gutschrift als auch den Zeitpunkt der Auszahlung festlegen. Ich verstehe deine Anregung und sie hilft mir auch ein Stück weit,aber ich kann das ganze definitiv beeinflussen und selbst wenn ich es nicht könnte,würde mich dann einfach interessieren,wie es bzgl. meines Steuersatzes in der Zeit des Bezugs von ALG 1 oder eventuell in Zeiten keines Einkommens ( weder ALG,Harz IV oder sonstiges) aussieht, da ich auch ohne Probleme nur durch die Kapitalerträge leben kann. Vielen Dank aber für die Antwort

Helmuthk  15.09.2012, 16:46
@vincelaken2

Im deutschen Steuerrecht gibt es eigentlich nur eine Möglichkeit, den Zufluss von Kapitalerträgen zu beeinflussen, und das ist der Verkauf von festfverzinslichen Wertpapieren mit Stückzinsen. Unabhängig davon: Bei ledigen Steuerpflichtigen gibt es einen steuerfreien Grundfreibetrag von 8.004,00 €. Der gilt aber nicht, wenn Du Arbeitslosengeld, Krankengeld oder sonstige Lohnersatzleistungen erhältst. Die sind zwar nicht steuerpflichtig, werden aber im Rahmen des Progressionsvorbehalts zur Ermittlung des Steuersatzes auf die steuerpflichtigen Einkünfte berücksichtigt. Eine Angabe eines Steuersatzes in Deinem Fall ist daher nicht möglich. Wenn Du gut im Mathematik bist: In § 32a Einkommensteuergesetz sind die Formeln zur Ermittlung der Einkommensteuer angegeben.

vincelaken2 
Fragesteller
 15.09.2012, 18:39
@Helmuthk

Vielen Dank für ihre Antwort. Bei mir handelt es sich um Erträge aus Geldern,die ich einem Pfandhaus zur Verfügung stelle und dafür Zinsen bzw. Gewinne von 1,5 % im Monat erhalte. Ich fahre damit seit Jahren sehr gut und das Ganze läuft überirdisch zur Zufriedenheit beider. Nun interessiert mich eben ob sich im Falle einer Arbeitslosigkeit,die keineswegs gewollt sondern erzwungen wäre ( auf Grund einer schwierigen Verletzung,bin Profisportler) irgendwelche Vorteile aus dieser Notsituation ziehen kann?

Es interessiert mich auch wie es nach dem Bezug von ALG 1 aussehen würde,ob ich dann automatisch einen günstigeren Steuersatz bekäme.

Wie gesagt spreche ich da von Erträgen um 250.000 Euro jährlich,bei denen 10 % Steuerersparnis schon gleich 25.000 netto mehr ergäben.

Vielleicht können Sie mir dazu etwas sagen?

Helmuthk  15.09.2012, 18:55
@vincelaken2

Also habe ich zunächst einmal Recht gehabt: Die Zinsen fallen laufend an und sind dann auch zu versteuern und nicht erst dann, wenn die Zinsen abgehoben werden. Der Zufluss der Zinserträge kann daher gar nicht beeinflusst werden. Bei einem ledigen Steuerpflichtigen beträgt der Steuersatz bei einem zu versteuernden Einkommen von 250,000,00 € 38,6 %. Der Grenzsteuersatz auf die letzten 1.000,00 € beträgt 42 %. Der Grenzsteuersatz erhöht sich bei einem zu versteuernden Einkommen ab 250.732,00 € auf 45 %, jeweils zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. In der Größenordnung ist also nur eine Ersparnis von 3 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, also insgesamt etwa rd. 4 %, zu erwarten.

Helmuthk  15.09.2012, 18:58
@Helmuthk

Nachtrag: Die Abgeltungssteuer mit 25 % ist allemal günstiger als die Versteuerung.

vincelaken2 
Fragesteller
 15.09.2012, 20:55
@Helmuthk

...naja so pauschal kann ich das nicht sagen,es ist vertraglich festgelegt wann die Zinsen anfallen,das kann ich schon von Beginn an selbst festlegen und beeinflussen.

Aber daran möchte ich mich gar nicht aufhängen.Es geht mir im Prinzip einfach nur um die Zeit der Arbeitslosigkeit und eventuell um danach.

Beim Arbeitsamt teilte man mir mit dass Zinserträge kein Einkommen sind und deshalb verstehe ich nicht wieso sie bei der Berechnung des Steuersatzes eine Rolle spielen.

Außerdem habe ich jetzt schon häufiger im Internet gelesen,dass Kapitalerträge in dem Jahr zu versteuern sind,in dem sie ausbezahlt werden! Ist das dann nicht korrekt?

Vielen Dank nochmal

Helmuthk  15.09.2012, 22:52
@vincelaken2

Ich denke, wir sollten diese pauschale Diskussion abbrechen. Als Profisportler und Investor in dieser Größenordnung solltest Du doch wohl einen Steuerberater haben. Und wenn nicht: Ich würde es Dir dringend empfehlen.

vincelaken2 
Fragesteller
 16.09.2012, 13:41
@Helmuthk

Natürlich habe ich einen Steuerberater,der aber diese Dinge nicht zu meiner Zufriedenheit erledigt und immer nur das notwendigste tut. Dann werde ich mir da wohl mal einen anderen suchen müssen.

Vielen Dank trotzdem für deine Hilfe.

Du stellst vielleicht Vermutungen an. Willst du vielleicht, um ein paar € Steuern zu sparen, deinen Job aufgeben um in den Genuss von AlG zu kommen? MILCHMÄDCHENRECHNUNG

vincelaken2 
Fragesteller
 15.09.2012, 18:46

1.ich möchte mich hier lediglich informieren,für den Fall der sehr wahrscheinlich innerhalb der nächsten 4 Monate eintreten wird.Ich würde niemals absichtlich arbeitslos werden.

2.Ich spreche hier über eine Netto-Steuerersparnis von gut und gerne 30.-40.000 Euro im Jahr. Wenn du das nur für "ein paar Steuern" hältst,freut mich das für dich und deine finanziell glückliche Situation.

3.deshalb bat ich in meiner Frage ausdrücklich um themenbezogene Antworten und nicht um moralische Vorträge und der Frage nach dem Sinn des Ganzen.

...wenn ich könnte würde ich deine Antwort gerne als die am wenigsten hilfreichste Antwort küren...vielen Dank dafür!

Schönen Abend noch