Steuerrecht betriebliche Steuerlehre
- Aufgabe
Der Unternehmer gab seine Umsatzsteuererklärung 2011 am 2.4.2012 persönlich bei seinem Finanzamt ab. In dieser Erklärung wurde gegenüber den Umsatzsteuervoranmeldungen ein Mehrbetrag von 630€ ausgewiesen. Am 18.05.2012 (aufgabe zur Post) schickte das Finanzamt den Umsatzsteuerbescheid 2011 mit einem Mehrbetrag gegenüber der Umsatzsteuererklärung 2011 in Höhe von 280€ an den Steuerpflichtigen .
a) Berechnen Sie die Fälligkeit des vom Steuerpflichtigen ermittelten Mehrbetrages. b) Bis wann mußte der Steuerpflichtige den Mehrbetrag lt. Umsatzsteuerbescheid an die Finanzkasse zahlen?
a) 03.04.2012 (Fälligkeitsdatum = Eingang beim FA) b) 21.06.2012 (18.05. + 3 Tage = zugestellt + 1 Monat = Fälligkeitsdatum)
weiss jemand ob das richtig ist??
- Aufgabe
Der Steuerpflichtige B überwies seine Einkommensteuervorauszahlung, fällig am 10.03.2012 (3830 €), für das erste Quartal 2011 verspätet. Er erteilte seiner Bank den Überweisungsauftrag am 13.04.2012. Der Steuerbetrag wurde der Finanzkasse am 20.04.2012 gutgeschrieben.
Berechnen sie die Höhe des vom Finanzamt geforderten Säumniszuschlages.
ich hab das so berechnet:
2 angefangende Monate Säumnis = 2 % (je Monat 1%)
3830 wird auf den nächsten 50 € nach unten gerundet = 3800 €
2% von 3800 € = 76 € Säumniszuschlag
kann das jemand bestätigen??
1 Antwort
Na gut! Umsatzsteuer: Nach § 18 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz ist die Umsatzsteuer aufgrund einer Umsatzsteuererklärung einen Monat nach Eingang der Steuererklärung beim Finanzamt fällig. Das wäre der 2. Mai 2012, weil die Erklärung am 2. April persönlich abgegeben wurde = Eingang beim Finanzamt. Die Fristberechnung aufgrund des Steuerbescheides folgt den allgemeinen Grundsätzen und ist richtig. Einkommensteuervorauszahlung: die Berechnung der Säumniszuschläge ist richtig.
Naja ich will es ja verstehen und da nützt es mir ja nix wenn mir jemand die Antworten vorgibt.
Ok ich werde nur noch einzeln die Fragen stellen und wenn es geht abkürzen.
Ja deine Antwort hilft mir da ja meine sachen richtig sind bin ich ja auf dem richtigen weg^^ aber ich hab demnächst mit Sicherheit noch mehr Fragen :)
Danke für den Stern. Hast Du mit meiner Antwort etwas anfangen können? helmuthk NB: Wenn Du selbst Antworten vorschlägst, kann man Dir hier helfen. Aber ich hatte Deine Antworten übersehen. Die Fragen sollten allerdings nicht zu umfangreich sein.