Steuernachzahlung nach Ausbildung mit Übernahme?
Hallo zusammen,
ich habe leider gestern einen unangenehmen Brief vom Finanzamt bekommen, in dem es heißt, dass ich knapp 570€ Steuern nachzahlen muss. Das Ganze hat mich erst einmal von den Socken gehauen und ich konnte mir nicht erklären wie sich der Betrag zusammensetzt. Ich habe mich nun etwas in den Bescheid eingelesen und bin auf folgende Rechnung gestoßen:
In den ersten 6 Monaten des letzten Jahres habe ich knapp 5000€ als Azubi verdient, welche von meinem Arbeitgeber aufgrund des Freibetrags nicht versteuert wurde. Nach der Ausbildung wurde ich übernommen und habe in den letzten 6 Monaten des vergangenen Jahres knapp 15.000€ verdient. Er ergibt sich eine Summe von ca. 20.000€, die zu versteuern ist. Davon wurden allerdings die bereits einbehaltene Lohnsteuer (in den letzten 6 Monaten des vergangenes Jahrs) einbehalten – Dies bedeutet, dass ich nun noch die 5000€ Azubi-Gehalt nachversteuern muss.
Obendrauf kommt, dass ich mit einem Kleingewerbe neben der Ausbildung knapp 4000€ (Gewinn!) erwirtschaftet habe, welche nun, laut Bescheid, ebenfalls noch zu versteuern sind.
Ist es richtig, dass ich das Azubi-Gehalt aus den ersten 6 Monaten des letzten nachversteuern muss? Bin ich als Kleinunternehmener nicht Steuerbefreit? Leider habe ich wenig Ahnung von der Thematik und bin derzeit total überfragt. Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
Liebe Grüße
Jonas
8 Antworten
Tja, außerdem sollte man mal schauen ob alle Kosten, die steuerminderd wären auch geltend gemacht wurden.
Z.B. die Fahrkosten während der Azubi-Zeit (des letzen Jahres), Fahrten zur Berufsschule, Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung. Altersvorsorgeaufwendungen?
Bei der Azubi-Vergütung wurde keine Lohnsteuer einbehalten, weil sie unter dem Betrag von ca. 1.100 € mtl. lag; Du bist dann übernommen worden; bei der Ermittlung der Lohnsteuer für die restlichen Monate wurde Deine Ausbildungsvergütung bereits mit eingerechnet.
Daher kommt die Nachzahlung Durch Deine Selbständigkiet zustande - hierauf hast Du wahrscheinlich keine, oder zuwenig, Einkommensteuervorauszahlung geleistet.
Zudem berechnet sich die Steuer progressiv.
Kleinunternehmer sind steuerbefreit? seit wann??????
- die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer und umfaßt die Einkünfte vom 01.01. - 31.12. eines Jahres
- somit ist selbstverständlich auch die Azubivergütung steuerpflichtig
- die Nachzahlung ergibt sich NICHT aus der Azubivergütung, sondern aus dem Gewinn des Gewerbes
knapp 4000€ (Gewinn!) erwirtschaftet habe
Bruttoertrag
Schlicht und ergreifend - alle ! Deine Einkommensarten
6 Monate Ausbildungsvergütung + 6 Monate Gehalt aus Anstellung + "Bruttogewinn" aus selbsständiger Tätigkeit
= Gesamtsumme werden zur Festsetzung der Einkommensteuer herangezogen.
JA ! Es wird so gerechnet:
Januar (Beispiel) 500 Brutto, Lohnsteuer 1/12 von 6000 Jahresverdienst.
usw.
September 2000 Brutto, Lohnsteuer 1/12 von 24000 Jahresverdienst.
Beide passt nicht, weil der tatsächliche Verdienst im Jahr anders war.
ON TOP kommt dann das gewerbliche Einkommen, da greift die Steuer ohne Freibeträge, weil die bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt sind.
Mit 570 Euro liegst Du noch nicht einmal sehr hoch.
In einem Jahr, in welchem Du regelmäßige Lohneinkünfte hast PLUS die gewerblichen Einkünfte wird es noch teurer. Das solltest Du bei den Preisen, die Du mit den Auftraggebern aushandelst, berücksichtigen.