Steuern, Gewerbe, Streaming, klärt mich endlich auf?

4 Antworten

Ich habe schonmal eine Frage diesbezüglich eingestellt, allerdings bin
ich dadurch nicht Schlauer geworden. Dazu kommen noch etliche
Googlesuchen die auch nichts aufklärendes gebracht haben. 

Dann bemühe google für die Suche nach einem Steuerberater und bäm der löst das für dich.

Ist es richtig dass die Einnahmen durch die Spenden auf das Azubigehalt
oder Arbeitnehmergehalt hinzuaddiert werden, oder gilt für diese
Einnahmen ein Seperater freibetrag?

Alle Einkünfte werden zur Summe der Einkünfte addiert, davon gehen ggf. Entlastungsbeträge ab für den Gesamtbetrag der Einkünfte. Von diesem werden Sonderausgaben (Beiträge zur Sozialversicherung, u.a.) abgezogen und dann steht dort das zu versteuernde Einkommen.

Ist der Wert <= 8.820,- € so fällt keine Einkommensteuer an. Bereits gezahlte Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuerschuld angerechnet.

Glaube aber der Begriff "Einkünfte" ist dir nicht ganz klar.

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit = Bruttogehalt - Werbungskosten
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb = Umsatz - Betriebsausgaben.

Wenn dies als gewerbe angemeldet werden muss ist ein Freibetrag von 17.500€ verfügbar.

Und wir wechseln vom Einkommensteuer- ins Umsatzsteuerrecht.

Wenn der voraussichtliche Umsatz 17.500,- € nicht übersteigt ist man Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG und weist keine Umsatzsteuer aus. Man darf aber auch keine Vorsteuer erstatten lassen. Das hat aber mit dem Grundfreibetrag der Einkommensteuer NICHTS zu tun.

Dass Umsatz und Gewinn was anderes sind, sollte klar sein.

Du hast doch schon 24.000,- € Jahresbrutto, wenn du davon 1.000,- € Werbungskosten abziehst und die Beiträge zur Sozialversicherung liegst du immer noch bei knapp 19.000,- € zu versteuerndem Einkommen, den Freibetrag hast du also bereits ohne die Selbständigkeit längst überschritten.

EinQuantumCon 
Fragesteller
 19.08.2017, 02:34

https://www.steuerklassen.com/steuern/gewerbesteuer/gewerbesteuerfreibetrag/

Siehe " natürliche Personen und Personengesellschaften"

kevin1905  19.08.2017, 14:05
@EinQuantumCon

Du hast es in deiner Frage schon geschafft Einkommen- und Umsatzsteuer durcheinander zu bringen.

Jetzt willst du das ganze noch komplizierter machen und wirfst noch die Gewerbesteuer in den Topf, die anhand der von dir gemachten Zahlen gar keine Rolle spielt?

Aber okay, ich erkläre sie

Dein Gewerbe hat einen Ertrag, dieser ist ~Gewinn. Beim Gewerbeertrag gibt es für Einzelkaufleute und Personengesellschaften einen Freibetrag von 24.500,- €. Erst wenn der überschritten würde, fällt Gewerbesteuer an.

Auf volle Hundert € gerundet wird der 24.500,- € überschreitende Gewerbeertrag mit 3,5% multipliziert um den Gewerbesteuermessbetrag zu ermitteln. Dieser wird dann mit dem Hebesatz deiner Kommune mulitpliziert zur Gewerbesteuerschuld.

¿Entiendes?

Ich bin selber seit 13 Jahren Unternehmer, ich weiß wie der Hase läuft.

Wenn du unternehmerisch tätig werden willst in einem Umfang der zu deinem Lebensunterhalt signifkant beiträgt, führt anhand deines Wissensstands KEIN Weg an einem Steuerberater vorbei.

Du bringst in deiner Schilderung ja alle Halbwahrkeiten der Welt durcheinander !

  • Du hast eine Gewinnerzielungsabsicht und musst daher ein Gewerbe anmelden. Dabei gibt es weder Umsatz- noch Gewinnfreibeträge. Auch Unternehmer, die Verluste mchen, müssen ihr Gewerbe angemeldet haben.
  • Jeder Gewerbetreibende muss eine Einkommensteuererklärung mit (mind.) Einnahme-Überschuss-Rechnung abgeben. Dabei werden die Erträge aus dem Gewerbe mit anderen Einkünften addiert. Übersteigt das Gesamteinkommen den Steuerfreibetrag (derzeit 8.820 €), ist für den übersteigenden Betrag Einkommensteuer fällig.
  • Wenn dein voraussichtlicher Umsatz (Nicht Gewinn) im Jahr 17.500 € nicht übersteigt, dann kannst du die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass du von deinen Kunden keine MwSt erheben und an das Finanzamt abführen musst.
  • Du als Unternehmer kannst keine Spenden annehmen. Das können nur gemeinnützige Organisationen. Was du da einnimmst, sind gewerbliche Einnahmen, egal wie du es nennst.

Es existiert kein steuerfreier Betrag wenn du Geld als quasi Selbstständiger, also als Nicht-Arbeitnehmer, verdienst. Du bist anmelde- und steuerpflichtig so bald du aus Sicht des Finanzamts eine "Gewinnerzielungsabsicht" hast, das gilt auch für Einnahmen durch Spenden.

Du musst also zu allererst ein Gewerbe anmelden (inklusive Buchführung etc.). Alles weitere klärt dann in der Regel das Finanzamt mit dir. So bald du das Gewerbe gegründet hast du auch eine gewissen Freibetrag der steuerfrei ist, aber eben nur wenn du das Gewerbe angemeldt hast, sonst kannst du wegen Steuerhinterziehung u.ä. belangt werden.


EinQuantumCon 
Fragesteller
 18.08.2017, 15:35

Das ist der Punkt. Viele andere sagen es gibt im Gewerbe eine Umsatzsteuer Ab den 17,500. darunter muss keine steuer gezahlt werden soweit ich es richtig verstanden hab. Verdiene ich dadurch nun 18.000 ERST DANN müsste es Versteuert werden, oder nicht?

Gamer1022Nic  18.08.2017, 15:41
@EinQuantumCon

Umsatzsteuer muss imer gezahlt werden. Ich weiß allerdings nicht wie das bei Spenden ist.

kevin1905  18.08.2017, 19:23
@Gamer1022Nic

Umsatzsteuer muss imer gezahlt werden.

Nö.

Es gibt gänzlich umsatzsteuerfreie Leistungen (§ 4) und es gibt den Kleinunternehmer der keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt und auch keine Vorsteuer erstatten lassen darf (§ 19 Abs. 1 UStG).

EinQuantumCon 
Fragesteller
 18.08.2017, 15:36

Und ein gewerbe anmelden kostet ja auch nur 20-40 eur, also wäre das doch theoretisch der sicherste weg.

kevin1905  18.08.2017, 19:22

Der Grundfreibetrag gilt für alle.

Jedem Menschen steht aktuell ein Betrag von 8.820,- € im Jahr an zu versteuerndem Einkommen zu, der nicht besteuert werden darf (= Existenzminimum).