Steuerklasse 6 obwohl im Nebenjob deutlich weniger als 450 € verdient wurde?
Hallo Ich hatte über 2 Monate einen Nebenjob wo deutlich weniger als 450 € verdient wurde und wurde von meinem Hauptjob in Steuerklasse 6 gesteckt und habe daher viel zu wenig Geld überwiesen bekommen. Ich habe zu diesem Zeitpunkt unabhängig davon den Job gewechselt. Beim Finanzamt sagten sie mir das ich mich an den alten Hauptarbeitsgeber wenden soll aber der sagte mir wiederrum das ich mich beim Finanzamt melden soll...
Fakt ist das ich weder das Geld bekommen habe noch weiter weiss was ich jetzt machen soll...
Ich bitte um schnelle Hilfe....
Gruß Gianko
3 Antworten
Da das Jahr herum ist, ist die einzige Möglichkeit für dich, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, dann wird die zuviel einbehaltene Lohnsteuer erstattet.
Nein. Die Steuerklasse ist nur für den Lohnsteuerabzug von Interesse. Bei der Berechnung der Einkommensteuer wird entweder vom Grundtarif (bei Ledigen) oder vom Splittingtarif (für Verheiratete) ausgegangen.
Schonmal danke für die Antwort aber geht das nichts irgendwie schneller?
Der Arbeitgeber kann unter bestimmten Umständen den Lohnsteuerabzug berichtigen, aber anscheinend stellt er sich stur.
Ja ich denke auch das erste extra macht weil ich in der Kündigungsfrist 2 Wochen krank war. Meinst du ich soll einfach mal einen Brief an den alten Arbeitgeber schreiben in dem ich mit einem Anwalt drohe wenn sie es nicht korrigieren?
Also deine Lohnabrechnung ändern kann nur der alte AG - dir bestätigen, dass du eine andere Lohnsteuerklasse hattest muss aber schon das Finanzamt.
Somit haben beide irgendwie recht.
Wenns mit dem Geld nicht ganz so dringend ist, könntest du auch auf den Lohnsteuerjahrsausgleich warten - der steht dann ja sowieso bald an.
Einen Lohnsteuerjahresausgleich kann der Arbeitgeber machen, aber nur unter bestimmten Umständen. Du meinstw ahrscheinlich die Einkommensteuererklärung.
DU musst sicher stellen, dass der Arbeitgeber eine Bescheinigung über Deine derzeitige Steuerklasse erhält.
Liegt diese nicht vor oder äußert sich der AN nicht, wird in Klasse 6 eingeordnet.
Beschaffe Dir beim Finanzamt einen Nachweis über deine Steuerklasse und reiche sie beim AG ein.
Für das Jahr 2015 wirst Du einen Lohnsteuer-Jahresausgleich machen müssen um Dein Geld wieder zu bekommen.
das mit dem Lohnsteuer-Jahresausgleich gestaltet sich schwierig, da diesen nur der Arbeitgeber vornehmen darf .....
Hinzu kommt, dass der Fragesteller den Arbeitgeber gewechselt hat.
Dazu musss aber trotzdem die Steuerklasse korrigiert werden.